Bericht: BayernLB sicherte sich bei Kauf der HGAA kaum ab

München - Die BayernLB hat sich einem Zeitungsbericht zufolge beim milliardenschweren Fehlkauf der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria (HGAA) kaum gegen nachträglich auftretende Probleme abgesichert.
Das österreichische Magazin “Profil“ veröffentlichte am Mittwoch einen abschließenden Entwurf des Kaufvertrags zwischen der BayernLB und dem Land Kärnten vom 20. Mai 2007, der zwei Tage später von den Vertragspartnern unterschrieben worden sei, schreibt das Magazin in seiner Online-Ausgabe. Unterdessen hat sich der frühere bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) als ehemaliges Verwaltungsratsmitglied der BayernLB als nicht verantwortlich für das Milliardendebakel der Landesbank in Österreich bezeichnet. Der Kauf sei eine “geschäftspolitische Fehlentscheidung“ gewesen.
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Der designierte Vize-Vorsitzende des Landesbank- Untersuchungsausschusses, Harald Güller (SPD), sagte am Mittwoch laut Mitteilung, der Übernahmevertrag sei so einseitig zu Lasten des Käufers gestaltet, “dass bei einem vernünftig denkenden Menschen alle Alarmglocken hätten schrillen müssen“. Müller stellte in Klagenfurt zusammen mit dem SPÖ-Clubobmann Herwig Seiser den Übernahmevertrag vor, der nach Aussagen der SPD mit dem aus dem Magazin übereinstimmt. “Man hätte diesem Dokument keinesfalls zustimmen dürfen, ohne es genauestens nachzuprüfen und zusätzliche Informationen einzuholen.“ Auch die stellvertretende Vorsitzende der BayernLB- Kontrollkommission, Inge Aures (SPD), kritisierte: “Mit so einem Vertrag kauft man nicht einmal ein gebrauchtes Auto, aber schon gar keine Bank.“
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In einem abschließenden Entwurf des Kaufvertrags, der einschließlich Vorspann aus lediglich 23 Seiten besteht, heißt es unter anderem wörtlich: “Der Verkäufer haftet aus dem Titel des Gewährleistungs- und Schadenersatzrechtes für die im gegenständlichen Punkt ausdrücklich getätigten Zusagen, jedoch nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.“ Ein derartiger Haftungsausschluss ist nach Meinung von Juristen unüblich, normalerweise würden Unwägbarkeiten vorsorglich im Vertrag aufgeführt.
Der Käufer sei also selbst bei Fehlern und Fehlverhalten der Verkäufer nicht berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, sondern könne nur Schadenersatz oder Preisminderungen verlangen, kritisierte Güller. Generell knebele eine Reihe von Bestimmungen die bayerischen Käufer einseitig, “während sich die österreichischen Verkäufer geschickt entlasten“.
Faltlhauser: "Mit bestem Wissen und Gewissen"
Faltlhauser erklärte am Mittwochabend im Bayerischen Fernsehen, der Kauf der Hypo Alpe Adria im Jahr 2007 sei eine “geschäftspolitische Fehlentscheidung“ gewesen, “so wie bei Mercedes der Kauf von Chrysler eine Fehlentscheidung war“. Der frühere Finanzminister betonte laut Vorabinformation des BR in der Sendung “kontrovers“, er habe als Mitglied des Verwaltungsrats der BayernLB nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. “Sie müssen als Verwaltungsrat auf der Basis der ihnen vorliegenden Unterlagen und mit gesundem Menschenverstand entscheiden und das haben wir getan.“ Die Entscheidung sei plausibel gewesen.
Der BayernLB-Untersuchungsausschuss im Landtag soll im kommenden Monat mit seiner Arbeit beginnen. Der designierte Untersuchungsausschuss-Vorsitzende Thomas Kreuzer (CSU) geht davon aus, dass die Ausschussarbeit etwa ein Jahr dauert.
dpa