Bundestrojaner: Gibt es doch eine Rechtsgrundlage?
Düsseldorf - Niedersachsens Innenminister Schünemann (CDU) beharrt auf dem Einsatz von Bundes-Trojanern. Angeblich gibt es dafür eine eindeutige Rechtsgrundlage. Als Beweis dient ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) lehnt es ab, auf den Einsatz staatlicher Programme zum Ausspähen von Computern zu verzichten. Einen entsprechenden Vorstoß der FDP wies der CDU-Politiker im Gespräch mit “Handelsblatt Online“ zurück. Die Unionsinnenminister seien mit dem Bundesinnenminister der Ansicht, dass für den Einsatz von Trojanern, der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung, eine eindeutige Rechtsgrundlage vorliege und eine Novellierung deshalb nicht erforderlich sei.
Schünemann verwies dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Onlinedurchsuchung vom 27. Februar 2008. Die darin aufgezeigten Grenzen für die Nutzung von Spähsoftware würden “strikt eingehalten“. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Einsatz von Trojanern bei behördlichen Ermittlungen auf Kommunikation am Rechner wie Internet-Telefonate oder etwa Online-Chats beschränkt.
Schünemann betonte, dass die Überwachung in Niedersachsen verfassungskonform eingesetzt worden sei. Die Landespolizei habe ausschließlich aufgrund richterlicher Beschlüsse gehandelt. “Die eingesetzte Software ist auch technisch von vornherein auf diese Überwachungsmaßnahmen beschränkt“, sagte der Minister.
Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) will sich heute (Donnerstag/15.00) im Düsseldorfer Landtag zum Trojaner-Einsatz durch die Polizei äußern. Sein Ministerium hatte eingeräumt, dass die Polizei in Nordrhein-Westfalen in zwei Fällen sogenannte Trojaner eingesetzt hatte. Es sei um schwere Drogen-Kriminalität gegangen.
dpa