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Darf in Zeiten von Corona demonstriert werden? Das Bundesverfassungsgericht hat dazu nun ein möglicherweise wegweisendes Urteil gesprochen.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat zum ersten Mal einem Eilantrag gegen ein wegen der Corona-Schutzmaßnahmen verhängtes Verbot teilweise stattgegeben.
Corona: Streit um Demonstrationen in der Virus-Krise - Verfassungsgericht urteilt über Eilantrag
Dabei ging es um mehrere in Gießen geplante Demonstrationen unter dem Motto „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen - Schutz vor Viren, nicht vor Menschen“. Die Behörden hatten die Demos nicht erlaubt. Dabei waren sie davon ausgegangen, dass die hessische Corona-Verordnung Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht zusammenleben, generell verbiete.
Corona-Maßnahmen: Karlsruhe sieht Spielraum für Demo-Genehmigungen
Tatsächlich bestehe zum Schutz der Versammlungsfreiheit aber ein Entscheidungsspielraum, teilte das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Die Stadt Gießen muss nun neu entscheiden, ob die für Donnerstag- und Freitagnachmittag geplanten Demonstrationen unter Auflagen erlaubt oder trotzdem verboten werden.
dpa