Dürfen Linkspartei-Mitglieder nicht als Beamte arbeiten?

München - Dürfen Linkspartei-Mitglieder in Bayern nicht als Beamte arbeiten? Linke-Chef Ernst jedenfalls spricht von einer “Berufsverbotspraxis“. Das Innenministerium betont dagegen, dass jeder Einzelfall genau geprüft wird.
Linke-Chef Klaus Ernst wirft dem Freistaat eine “Berufsverbotspraxis“ gegen unliebsame politische Konkurrenten vor. Die von der Verfassung geschützte Berufsfreiheit werde eingeschränkt, sagte Ernst der “Mitteldeutschen Zeitung“.
Hintergrund ist eine in Bayern übliche Praxis bei der Einstellung von Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes. Diese müssen eine Erklärung unterzeichnen, in der es unter anderem heißt: “Mit dieser Verpflichtung des Beamten ist insbesondere unvereinbar jede Verbindung mit einer Partei, Vereinigung oder Einrichtung, die die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung ablehnt oder bekämpft.“ Und dieser Erklärung liegt ein “Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen“ bei. In der Rubrik “Linksextremismus“ findet sich - neben anderen Gruppierungen - auch die Linkspartei.
Das bayerische Innenministerium machte allerdings deutlich, dass eine Einstellung von Mitgliedern der Linkspartei nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Es komme auf den jeweiligen Einzelfall an.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte: “Es ist richtig und notwendig, bei einem Mitglied der Linkspartei, das sich für den Staatsdienst bewirbt, genau hinzuschauen. Verfassungsfeinde dürfen wir bei unseren “Staatsdienern“ nicht dulden. Kann ein Bewerber entsprechende Zweifel nicht ausräumen, kommt eine Einstellung auch nicht in Betracht.“ Denn wer im Dienst des Staates stehe, trage eine besondere Verantwortung für den Erhalt und die Verteidigung unserer Verfassung. “Bei großen Teilen der Mitglieder der Partei “Die Linke“ sind erhebliche Zweifel angebracht, ob diese Verfassungstreue gewährleistet ist“, betonte Herrmann. Denn Teile der Linken stellten das Recht auf Privateigentum infrage, und Teile der Linken pflegten begeistert den Kontakt zur kurdischen Terrororganisation PKK.
Das Innenministerium erklärte: “Die Mitgliedschaft in einer Partei mit Zielen, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, schließt nicht zwingend ein verfassungstreues Verhalten aus.“ Allerdings begründe die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer extremistischen Organisation “regelmäßig Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers und gibt Anlass zur näheren Prüfung der Geeignetheit eines Beamtenbewerbers“. Es komme dann auf die Umstände des Einzelfalls ab. Wenn bestehende Zweifel aber nicht ausgeräumt werden könnten, komme eine Einstellung nicht in Betracht.
dpa