1. rosenheim24-de
  2. Politik

Ex-RAF-Terroristin Becker kämpft um Freispruch

Erstellt:

Kommentare

null
Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker (links) wurde 2009 inhaftiert, weil sie Mittäterin beim Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 gewesen sein soll. © dpa

Berlin - Der Verteidiger der ehemalihen RAF-Terroristin Verena Becker fordert Freispruch für seine Mandantin. Sie wurde 2009 wegen Mittäterschaft beim Attentat auf Siegfried Buback 1977 inhaftiert.

Im bevorstehenden Prozess wegen des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 will Rechtsanwalt Walter Venedey Freispruch für seine Mandantin Verena Becker fordern.

“Wir führen eine Freispruchsverteidigung“, wird der Verteidiger von der “Welt“ zitiert. Die Bundesanwaltschaft hatte im Dezember mitgeteilt, sie wolle die frühere RAF-Terroristin bis Ende März wegen Mittäterschaft anklagen.

Anschließend entschied der Bundesgerichtshof allerdings in einer Haftprüfungsbeschwerde, dass Becker nur wegen Beihilfe an der Tat dringend verdächtig sei.

“Ich halte selbst den Vorwurf der Beihilfe zum Mord für ungerechtfertigt“, sagte Venedey der Zeitung zufolge. Die Inhaftierung seiner Mandantin im August 2009 bezeichnete der Anwalt, als ungerechtfertigt.

Dies zeige auch die erfolgreiche Haftbeschwerde, in deren Ergebnis Becker kurz vor Weihnachten in die Freiheit entlassen werden musste.

Scharfe Vorwürfe richtete der Becker-Verteidiger an die Adresse des Sohns des ermordeten Generalbundesanwaltes. Zwar könne er verstehen, dass Angehörige von Opfern wie Michael Buback erfahren wollten, wer verantwortlich sei.

Dabei sei er aber “über das Ziel hinausgeschossen“ und habe seine Mandantin “ohne ausreichende Tatsachengrundlage als unmittelbare Tatbeteiligte gebrandmarkt“.

Die These von Michael Buback teile selbst die Bundesanwaltschaft nicht, obwohl diese “nun wirklich jeden Stein umgedreht hat“, erklärte Venedey. 

ap

Auch interessant

Kommentare