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Ermittler: Zschäpes Socken rochen unangenehm

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Beate Zschäpe am Dienstag beim NSU-Prozess in München. © dpa

München - Im NSU Prozess hat ein Beamter, der Beate Zschäpes Sachen bei der Festnahme sicherstellte ausgesagt. Er betont: Ihre Socken rochen unangenehm. Waren es Benzinspuren?

Von Bedeutung sind vor allem die Socken: Im Münchner NSU-Prozess hat ein Ermittler am Dienstag die Kleidung und die Gegenstände präsentiert, die Beate Zschäpe bei ihrer Festnahme bei sich hatte. Vier Tage lang fuhr sie nach dem Auffliegen des Terror-Trios durch Deutschland, bevor sie sich der Polizei stellte.An ihren Socken fanden Brandermittler Spuren von Benzin - der Anklage zufolge ein Beleg dafür, dass Zschäpe die gemeinsame Wohnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) in Zwickau in Brand setzte.

Dem Beamten, der die Sachen sicherstellte und fotografierte, fiel an den Socken aber vor allem etwas anderes auf: „Das hat sehr unangenehm gerochen, das kann man nicht darstellen auf den Bildern. Ich hab' das assoziiert, als ob man das länger trägt“, sagte der Beamte. Auf exakt 100 Fotos hat er die letzten Habseligkeiten der mutmaßlichen Terroristin dokumentiert: unter anderem eine Geldbörse mit 12,23 Euro Münzgeld, Pfefferspray, vier Feuerzeuge, Zigaretten, Ibuprofen-600-Schmerztabletten, Zugfahrkarten.

Zschäpes Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hatten sich am 4. November 2011 getötet, um der Festnahme zu entgehen. Laut Anklage zündete Zschäpe daraufhin die Wohnung an. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr deshalb auch Mordversuch vor; sie soll das Leben dreier Menschen aufs Spiel gesetzt haben. Es ist die einzige Tat, die Zschäpe unmittelbar selbst ausgeführt haben soll.

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Ein Zeuge des NSU-Mordes an Halit Yozgat 2006 in Kassel erschien am Dienstag zum wiederholten Mal nicht vor Gericht. Der damals 16-Jährige saß im hinteren Raum des Internetcafés am Computer, als Yozgat mit zwei Schüssen getötet wurde. 2006 war der in Deutschland geborene Jordanier zunächst - wie andere Zeugen auch - als Beschuldigter vernommen worden. Der Vorsitzende Richter Mandfred Götzl drohte mit Zwangsmaßnahmen: „Wir werden Sorge dafür tragen, dass er kommt.“

Gegen Ende der Verhandlung kam es dann zu längeren Debatten um die Erklärung eines Nebenklagevertreters. Zschäpes Verteidiger wollten Opferanwalt Alexander Hoffmann daran hindern, eine längere Erklärung zu verlesen. Dabei ging es vordergründig um die Glaubhaftigkeit zweier Zeugen aus der vergangenen Woche - verknüpft mit Betrachtungen zur Glaubhaftigkeit des Angeklagten Holger G. Zschäpes Anwälten gefiel das offensichtlich nicht - die Anklage stützt sich zu großen Teilen auf die Aussagen von Holger G., soweit es um Zschäpes Rolle innerhalb der Gruppe geht.

Die Verteidiger beanstandeten die Verlesung von Teilen der Erklärung. „Man sollte auch nicht zu kleinlich sein, das schlägt häufig zurück“, warnte Richter Götzl, doch die Verteidiger hielten an der Beanstandung fest. Nach längerem Hin und Her beschloss das Gericht, dass Hoffmann die Erklärung vorlesen dürfe. So erreichten die Verteidiger eine Verzögerung ohne jeden Geländegewinn - und zeigten nebenbei, an welchen Punkten sie sich wohl Sorgen um ihre Mandantin machen. Denn der Vorwurf der Mittäterschaft steht und fällt damit, wie das Gericht die Rolle der Hauptangeklagten innerhalb des Trios bewertet.

dpa

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