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Höchstes UN-Gericht entscheidet: Russland muss Krieg in Ukraine stoppen

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Wladimir Putin hat der Ukraine bei den Russland-Ukraine-Verhandlungen fehlende Ernsthaftigkeit vorgeworfen.
Wladimir Putin muss den Krieg in der Ukraine beenden, fordern die Vereinten Nationen. © Mikhail Klimentyev/AP/dpa

Der Internationale Gerichtshof hat angeordnet, dass Russland sofort die militärische Gewalt in der Ukraine beenden muss. Es ist das erste Urteil eines internationalen Gerichts.

Der Internationale Gerichtshof hat angeordnet, dass Russland sofort die militärische Gewalt in der Ukraine beenden muss. Russland selbst blieb der Verlesung der Entscheidung im Friedenspalast fern. Die Gewalt müsse sofort enden, sagte die Präsidentin des Gerichtes, Joan Donoghue. Der Ukraine-Konflikt* führe zu unzähligen Toten und Verletzten.

Ukraine-Krieg: Erstes Entscheidung eines internationalen Gerichtes

Die Entscheidung des Gerichtshofes ist das erste Urteil eines internationalen Gerichtes nach der Invasion Russlands vor knapp drei Wochen. Die Ukraine hatte das Dringlichkeitsverfahren angestrengt und Sofortmaßnahmen gegen Russland gefordert. Der Klage gab das Gericht nun statt.

Der Internationale Gerichtshof ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und entscheidet über Streitigkeiten zwischen Ländern. Das Urteil ist zwar bindend. Doch Experten bezweifeln, dass Moskau sich an eine Anordnung halten wird. Auch die Anhörung am 7. März hatte Russland bereits boykottiert. Das Gericht besitzt keine Machtmittel, um einen unterlegenen Staat zu zwingen, ein Urteil umzusetzen. Das Urteil kann aber internationale Signalwirkung haben und den Druck auf Moskau erhöhen.

Ukraine-Krieg: Hauptverfahren kann Jahre dauern

Grundlage der Klage ist die Völkermord-Konvention von 1948. Die Ukraine wirft Russland vor, die Konvention als Rechtfertigung für den Ukraine-Krieg* zu missbrauchen. Präsident Wladimir Putin* hatte erklärt, dass Russen in der Ostukraine vor einem Völkermord geschützt werden müssten - hatte aber keine Beweise vorgelegt. Es ist nur eine vorläufige Entscheidung. In der Grundsache wird erst nach dem Hauptverfahren geurteilt, das kann Jahre dauern. (dpa/AFP) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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