Sammeln Sie Eindrücke statt Andenken!

München - Unterliegt die am Stand gefundene Muschel dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen? Waren es 200 Stück oder zwei Stangen Zigaretten? Damit der Urlaub "zollfrei" zu Ende geht, gibt das Hauptzollamt München Tipps.
Reisefreimengen:
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit dem Flugzeug sind für nicht-gewerbliche Zwecke bestimmte Waren bis zu bestimmten Höchstmengen pro Person bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro einfuhrabgabenfrei (für Reisende unter 15 Jahren gilt ein gesonderter Warenwert in Höhe von 175 Euro). Das sind zum Beispiel 200 Zigaretten (soweit mindestens 17 Jahre alt), 1 Liter Alkohol (soweit mindestens 17 Jahre alt) und alle anderen Waren wie Schmuck- und Kleidungsstücke,
Übersteigt zum Beispiel ein Schmuckstück diese Wertgrenze, so muss der gesamte Warenwert verzollt und versteuert werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Geschenk handelt oder die Ware für den privaten Gebrauch gekauft wurde. Auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln sind nur Waren innerhalb der genannten Mengen- und Wertgrenzen frei von Einfuhrabgaben.
Artenschutz:
Weltweit sind zwischenzeitlich zahlreiche Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Durch die Mitnahme und den Kauf von Pflanzen oder Tieren und Waren daraus, zerstören Millionen von Touristen oft aus Ahnungslosigkeit und Unbedachtheit die Artenvielfalt in den Urlaubsländern. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören. Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München, appelliert deshalb an die Urlauber: „Sammeln Sie Eindrücke statt Andenken“.
Welche Tiere und Gegenstände besonders geschützt sind erfahren Sie unter www.artenschutz-online.de