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Zwangsversteigerung des Restaurants „Zur Burg“ in Aschau im Chiemgau: So wenig wurde geboten

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Von: Paula L. Trautmann

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Im Erdgeschoss des Burghotels war das Restaurant zur Burg.
Im Erdgeschoss des Burghotels war das Restaurant zur Burg. © Rehberg

Der Eigentümer des Restaurants „Zur Burg“ in Aschau kann seine Schulden nicht begleichen. Deshalb wurde eine Zwangsversteigerung angesetzt. Doch die ging anders aus als geplant.

Aschau im Chiemgau - Eine halbe Stunde hatten die Bieter Zeit, das Restaurant „Zur Burg“ in Aschau zu ersteigern. 317 Quadratmeter im Erdgeschoss, 78 im Kellergeschoss und 65 Quadratmeter Terrasse. Das Lokal an der Kampenwandstraße 94 war Teil des Burghotels und wurde 1988 bis 1989 renoviert. Es sollte jedoch nur das Restaurant versteigert werden, nicht das dazugehörige Hotel - ohne Erfolg.

Ein Drittel des Startpreises

„Es wurde kein Zuschlag erteilt“, sagt Stefan Tillmann, Sprecher und Richter am Amtsgericht Rosenheim über den Termin Ende Februar. Als Startpreis der Versteigerung waren der Bekanntmachung des Amtsgerichts zufolge 359.000 Euro angesetzt. Das höchste Gebot für das Restaurant waren 120.000 Euro. Ein Drittel des Startpreises.

Womöglich hat die Sparkasse Rosenheim Bad Aibling als Haupt-Gläubigerin deshalb die Einstellung des Verfahrens beantragt. Dass der Sparkasse das Gebot zu niedrig war, ist laut Tillmann aber nur eine Möglichkeit. Es könne auch sein, dass das Unternehmen eine andere Lösung suchen möchte.

Eine Sprecherin der Sparkasse bestätigt zwar, dass das Verfahren auf Antrag der Bank eingestellt wurde, zu den Gründen möchte sie sich jedoch nicht äußern. „Dies ist ein übliches Vorgehen in einem Bietungsverfahren“, sagt die Sprecherin. Weitere Informationen könne sie aufgrund des Bankgeheimnisses und des Datenschutzes im Hinblick auf die bestehende Kundenbeziehung nicht preisgeben.

Individueller Verkauf möglich

Da niemand den Zuschlag erhalten hat, gehört das Lokal Stefan Tillmann zufolge weiterhin dem bisherigen Eigentümer. Er könne das Lokal auch privat und ohne Versteigerung verkaufen. „Womöglich zu besseren Bedingungen, denn dann kann man den Vertrag individuell aushandeln“, sagt Tillmann. Der Inhaber war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Erneuter Termin zur Zwangsversteigerung

Doch ob der Schuldner will oder nicht, es wird eine erneute Zwangsversteigerung geben. Nach Angaben von Richter Tillmann gibt es neben der Sparkasse noch weitere Gläubiger, die im Grundbuch nachrangig sind. „Die wollen das Verfahren nicht einstellen“, sagt der Richter. Für diese Gläubiger wird das Amtsgericht einen neuen Termin festlegen.

„Das ist sicher nicht ganz kurzfristig, sondern im Frühsommer oder Sommer“, betont Tillmann. Eventuell werde der Termin aus verfahrenstechnischen Gründen sogar noch später gelegt. „Es kommt darauf an, wie viel Vorbereitungszeit man braucht für den neuen Termin.“

Möglichst viel Geld um die Schulden auszubezahlen

Die Vertreter der Sparkasse könnten sich bis dahin überlegen, wie sie weiter vorgehen. „Die Sparkasse versucht natürlich eine Lösung zu finden, das Restaurant für möglichst viel Geld zu verkaufen, um möglichst viel ihrer Schulden auszubezahlen“, sagt Tillmann. Welche Ideen die Vertreter haben, weiß er nicht.

Wenn eine Person verurteilt wurde, ihre Schulden zu bezahlen, stellt der Staat laut dem Richter verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Die Zwangsversteigerung von Immobilien sei dabei nur eine Möglichkeit und eine „Art Service für den Gläubiger“. Er könne das Verfahren am Amtsgericht jederzeit beenden. Alternativ kann auch ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. „Das ist meine Entscheidung als Gläubiger, welche Mittel ich nutzen möchte“, sagt Stefan Tillmann.

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