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Aschau im Chiemgau: Das geplante Chalet-Feriendorf nimmt die nächste Hürde

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Von: Heinrich Rehberg

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Zwölf Chalets, zwei Appartement-Häuser, ein Dorfplatz mit Salettl: Laut Lageplan soll es an der Bernauer Straße an der ostwärtigen Ortseinfahrt von Aschau einmal so aussehen.Brüderl-Manufaktur
Zwölf Chalets, zwei Appartement-Häuser, ein Dorfplatz mit Salettl: Laut Lageplan soll es an der Bernauer Straße an der ostwärtigen Ortseinfahrt von Aschau einmal so aussehen. © Brüderl-Manufaktur

Der Aschauer Gemeinderat gab mit der Genehmigung des Bebauungsplans Platz am Moor grünes Licht für den Bau des geplanten Chaletdorfes am ostwärtigen Ortseingang an der Verbindungsstraße Bernau – Aschau.

Aschau im Chiemgau Der Vorhabensträger und Bauherr beabsichtigt die Errichtung mehrerer baulicher Anlagen. (wir berichteten) Darunter sind insgesamt zwölf sogenannte „Chalets“, ein Wohngebäude mit Ferienwohnungen und Ferienappartements, eine Energiezentrale, ein Nebengebäude für Mülltonnen und Abfallbehälter und PKW-Abstellplätze sowie Fahrradabstellflächen geplant.

Keine Bedenken der Bürger

Insgesamt entstehen 27 Wohnungen mit der Zweckbestimmung „Ferienhäuser und Ferienwohnungen“. Der Beschluss erfolgte mit großer Mehrheit gegen die Stimme von Gemeinderätin Professor Dr. Edda Weimann (Grüne).

Wissenswertes über das Chaletdorf

Die Öffentlichkeit und die Träger der öffentlichen Belange wurden im Vorfeld aufgefordert, ihre Stellungnahmen zum geplanten Bauvorhaben und zum vorgestellten Bebauungsplan abzugeben. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen und Anregungen zum Bauleitplanverfahren - Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Platz am Moor - ein. Von den angeschriebenen Behörden gaben 31 keine Stellungnahme zum Bauvorhaben ab oder erklärten, dass sie von diesem Vorhaben nicht betroffen seien.

Weitere zwölf hatten keine grundsätzlichen Anregungen oder Änderungswünsche zu der vorgestellten Planung. Die Regierung von Oberbayern, das Landratsamt Rosenheim mit dem Sachgebiet Bauleitplanung, dem SG Immissionsschutz, dem SG Abteilung IV Hoch und Tiefbau, die Untere Naturschutzbehörde, der Bayerische Bauernverband und die IHK von München und Oberbayern brachten Vorschläge und Änderungswünsche vor. Diese Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen und flossen in die Planung der Planungsgruppe Strasser, Traunstein ein. Der Gemeinderat machte sich die Ausführungen der Verwaltung zu eigen. Der Bebauungsplan wurde wie vorgeschlagen berichtigt. Nachdem die Abwägungen zu keinen wesentlichen Änderungen der Bauleitplanung führten und die Grundzüge der Bauleitplanung in Form der Zielsetzungen insgesamt nicht berührt wurden, schlug Bürgermeister Simon Frank dem Gemeinderat vor, den notwendigen Satzungsbeschluss zu fassen und damit das Verfahren zum Abschluss zu bringen.

Als letzten notwendigen Arbeitsschritt beschloss das Gremium mit einer Gegenstimme unter Einbeziehung der vorherigen Abwägungen, die Aufstellung des Bebauungsplans „Platz am Moor“ als Satzung und die Erteilung der Baugenehmigung zum Neubau des sogenannten Chaletdorfes. Die Verwaltung wurde beauftragt, das laufende Verfahren zum Abschluss zu bringen und den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu geben sowie die Genehmigung im Landratsamt Rosenheim einzuholen.

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Verfahren zum Abschluss bringen

Die Voraussetzungen zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens liegen nach Auffassung der Verwaltung vor. Nach Abschluss aller vorbereitenden Schritte erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben im beantragten Umfang mit einer Gegenstimme.

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