In eigener Sache
„Es gilt weiter die Unschuldsvermutung“
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Wer ist Hannas Mörder? Wie heißt er? Aus welchem Lebensumfeld stammt er? Fragen, die sich nach der schrecklichen Gewalttat an der 23-jährigen Hanna W. und der Festnahme eines tatverdächtigen Heranwachsenden viele stellen. Das sind aber auch Fragen, die wir momentan bewusst unbeantwortet lassen. Die Gründe unserer Entscheidung:
Fast sieben Wochen nach dem gewaltsamen Tod der 23-jährigen Hanna W. aus Aschau im Chiemgau vermeldete die Soko „Club“ die „Festnahme eines dringend tatverdächtigen Heranwachsenden aus dem südlichen Landkreis Rosenheim, ein deutscher Staatsbürger“. Eine Meldung, die Aschau sowie die gesamte Region aufatmen ließ.
Ist die Euphorie berechtigt? Wir wissen es nicht. Es muss konkrete Verdachtsmomente gegen den festgenommenen Heranwachsenden geben, sonst hätte der zuständige Richter keine Untersuchungshaft angeordnet. Der Haftbefehl lautet auf Mord. Ob darauf auch später die Anklage lauten wird und ob tatsächlich der jetzt Verdächtige als mutmaßlicher Täter vor Gericht stehen wird - all das ist momentan noch offen.
Bereits in der Pressemitteilung verwies die Polizei ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung: „Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.“ Aschaus Bürgermeister Simon Frank warnte, noch sei nichts zweifelsfrei bewiesen. Der Inhaftierte könne sich immer noch als unschuldig herausstellen. Frank: „Lassen wir die Polizei erst ihre Arbeit machen.“
Als die führenden Heimatmedien für Aschau im Chiemgau - Tageszeitung wie Online-Portale - sind wir uns in diesem hochemotionalen Fall einer besonderen Verantwortung bewusst. Wir müssen selbstverständlich über den Fall und die Ermittlungen intensiv berichten. Allerdings wollen wir keine Menschen aus unserer Region an den Pranger stellen.
Aus diesem Grund recherchieren wir zwar weiterhin alle Hintergründe, veröffentlichen zu diesem Zeitpunkt aber bewusst keine Details, die Rückschlüsse auf die Identität des Tatverdächtigen oder dessen familiäres Umfeld zulassen. Selbst wenn der jetzt Inhaftierte sich als Täter herausstellen sollte, seine Angehörigen bleiben in dieser Sache immer unschuldig.
Wir hoffen hier auf Ihr Verständnis.
Carmen Krippl & Martin Vodermair
(Chefredakteurin OVB-Heimatzeitungen, Chefredakteur OVB24)