Aus der Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn
Kreditaufnahme für Gstadter Kinderhaus beschlossene Sache
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Einstimmig genehmigten die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn (VG) die Änderungen für die Planungen im Bereich des Lichtgrabens. Auch einer Kreditaufnahme in Höhe von 650.000 Euro über die KfW Bank stimmte das Gremium geschlossen zu.
Breitbrunn – Die Umbauarbeiten am Kinderhaus St. Johannes in Gstadt standen im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn (VG) in der örtlichen Mehrzweckhalle. Bürgermeister und VG-Vorsitzender Anton Baumgartner (Parteifreie/ÜWG) informierte über den Baufortschritt.
Bei der Vergabe der Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär habe sich bislang noch kein Anbieter gefunden.
Es sei zu befürchten, dass sich die Folgegewerke entsprechend weiter verzögern. Was die Leitungswasser- und Regenwasserschäden betreffe, müssten erst die Ansprüche gegen den Planer wegen des Regenwasserschadens beziehungsweise die Baufirma wegen des Leitungswasserschadens geprüft werden. (Die Schäden wurden in der vorausgegangenen VG-Sitzung ausführlich erläutert, Anm. d. Red.)
Den Rechtsschutz eventuell einschalten
Sollten sich Planer und Baufirma beziehungsweise deren Versicherungen weigern, den Schaden zu regulieren, wäre der nächste Schritt, juristisch über die Rechtsschutzversicherung vorzugehen, so Baumgartner.
Der Vorsitzende konnte aber auch Positives vermelden. So wurde ein Sickerversuch mit einem positiven Ergebnis durchgeführt: Das zu erwartende Niederschlagswasser könne vom Lichtgraben über den eingebauten Sickerschacht vollständig ohne Notüberlauf beseitigt werden.
Planungsänderung für den Lichthof
Einer Abstimmung bedurfte die Planungsänderung für den Lichthof an der Nordseite des Gebäudes. Dort können durch das Weglassen einer Treppe samt dazugehöriger Stützwand auf der Westseite gut 12.000 Euro eingespart werden, so Baumgartner. Stattdessen soll die Treppe an der Nordseite anders gestaltet werden. Die Abwinkelung biete sich für Kletterwände und eine Außenrutsche vom oberen Grundstückslevel in den Lichthof an.
Auch der Träger und die Leiterin des Kinderhauses hätten diese Planungen positiv beurteilt.
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Aus den Reihen des Gremiums kamen Nachfragen. So müsse man beachten, dass entlang der Nordseite eine Zufahrt für den gemeindlichen Bauhof zur Bewirtschaftung der Außenanlagen gewährleistet sein muss. Ebenso könnten die an der Straßenseite geplanten beiden Unterstände die Zufahrt behindern. Eine Verschiebung oder ein Zusammenbau sollte geprüft werden, ebenso, ob nicht ein Blechdach anstelle eines Glasdaches praktikabler wäre. Der Änderung der Planung für den Bereich des Lichtgrabens stimmten die VG-Mitglieder schließlich geschlossen zu.
Ebenso geschlossen erfolgte die Zustimmung, aus dem Kreditprogramm der KfW Bank ein weiteres Darlehen in Höhe von 650 000 Euro (Laufzeit 30 Jahre mit 20 Jahren Zinsbindung) in Anspruch zu nehmen.
Kreditaufnahmen im Haushalt 2022
Geschäftsleiter Thomas Wagner erläuterte hierzu den Sachverhalt. Zwei Millionen Euro Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Baumaßnahme für den Um- und Neubau des Kinderhauses seien im Haushalt 2022 vorgesehen. Aus dem vorigen Haushaltsjahr wurde laut Wagner mittels Haushaltseinnahmenrest schon eine Kreditermächtigung in Höhe von 1,35 Millionen Euro übernommen. Die KfW Bank habe hierbei das wirtschaftlichste Angebot – Konditionen Laufzeit 30 Jahre, Zinsbindung 20 Jahre, Zinssatz 1,06 Prozent nominal – abgegeben. Auch vom Landratsamt Rosenheim gab es dafür nun die rechtsaufsichtliche Genehmigung. Für eine Kreditaufnahme von weiteren 650.000 Euro brauche es allerdings einen Beschluss der VG-Mitglieder, dem diese ohne weitere Nachfragen Folge leisteten.