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So geht es mit Bebauungsplan im Halfinger Ortsteil Irlach weiter

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Von: Elisabeth Kirchner

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Die Gemeinde Halfing möchte den Bebauungsplan im Ortsteil Irlach überarbeiten. Da aber immer wieder Ergänzungen von Eigentümern kommen, dauert der Prozess ungewöhnlich lange.
Die Gemeinde Halfing möchte den Bebauungsplan im Ortsteil Irlach überarbeiten. Da aber immer wieder Ergänzungen von Eigentümern kommen, dauert der Prozess ungewöhnlich lange. © Kirchner

Nach weiteren Wünschen von Eigentümern geht der Irlacher Bebauungsplan in die dritte Runde der Überarbeitung. Was dann passieren soll.

Halfing – „Warum erst jetzt?“, ärgerte sich Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) in der jüngsten Sitzung des Haflinger Gemeinderates. Schon seit Langem setzt sich der Gemeinderat mit der Überplanung des Ortsteils auseinander, und schon zwei Mal wurde der geänderte Flächennutzungs- und Bebauungsplan ausgelegt. Nun also geht es - aufgrund von Einwänden einer Bürgerin - in die dritte Runde. Der Rat stimmte einhellig der erneuten Planänderung und Auslegung zu.

Viele individuelle Regelungen

Was den Flächennutzungsplan betrifft, so soll - der Stellungnahme einer Anwohnerin folgend - auf einem Grundstück westlich der Ortsstrasse ein zusätzliches Baufenster eingeplant und die dafür notwendigen Ausgleichsflächen im Bereich zum Übergang in den Außenbereich festgesetzt werden. Der entsprechenden Einarbeitung in einen neuen Entwurf sowie der erneuten Auslegung stimmten die Gemeinderäte ohne weitere Nachfragen einstimmig zu. Bezüglich des Bebauungsplanes gab es seitens der Behörden nur wenige Einwände. So merkte beispielsweise die Abteilung Bauleitplanung an, dass man angesichts zahlreicher sehr detaillierter und zum Teil individueller Regelungen bei allen Gliederungspunkten der Festsetzungen nicht mehr von einem „schlanken“ Bebauungsplan sprechen könne.

Der Begriff „schlanker Bebauungsplan“ soll - so der einstimmig gefasste Beschluss - in der Begründung gestrichen werden. Eine größere Stellungnahme kam von einem Bürger beziehungsweise dessen rechtsanwaltlicher Vertretung. So soll nun unter anderem auf einem Grundstück ein zusätzliches Baufenster mit einer zulässigen Grundfläche von 160 Quadratmeter und einer zulässigen Wandhöhe von maximal 6,3 Meter eingeplant und die dafür notwendigen Ausgleichsflächen im Bereich zum Übergang in den Außenbereich festgesetzt werden. Zudem ist vor einem Satzungsbeschluss eine städtebauliche Vereinbarung mit den Eigentümern zu treffen, „damit die Ortsrandeingrünung gemäß Planung auf den Grundstücken der Bauwerber durch diese hergestellt und dauerhaft erhalten werden.“

Eine zweite Stellungnahme kam von einer anderen Anwohnerin, die dem Konzept des Bebauungsplans und der Begründung entnahm, „dass zum „Ausgleich“ für diese weiteren Baurechte unser Grundstück sozusagen für den Umweltschutz als inoffizielle Ausgleichsfläche in die Pflicht genommen wird.“ Diesen Einwand wehrte die Verwaltung ab. Weder dem Konzept des Bebauungsplanes noch der Begründung sei zu entnehmen, dass die Flächen auf besagtem Grundstück „als Ausgleichsflächen – erst recht nicht für Baumaßnahmen auf fremden Grundstücken – verwendet werden sollen. Ausgleichsflächen sind im Bebauungsplan mit dem Präfix „A“ bezeichnet und im Bebauungsplan sowie im Umweltbericht klar ausgewiesen und festgesetzt.“

Bei der mit Ziffer „2“ im Bebauungsplan betitelten Grünfläche handle es sich „um eine private Grünfläche zum Schutz zur Pflege und Entwicklung von Natur- und Landschaft, hier „Erhalt und Weiterentwicklung von Gehölz-, Wiesen-, Streuobst- und Gartenflächen (Ortsrandeingrünung)“ und um eine Forderung der Raumplanung in Bezug auf die Ortsrandeingrünung bebauter Bereiche zur offenen Landschaft hin.“ Alles in allem ergebe sich daraus keine Planungsänderung, so Bürgermeisterin Regina Braun abschließend.

Ergänzungen werden eingefügt

Der Planer soll nun mit der Einarbeitung und Ergänzung in einen neuen Entwurf zur Bebauungsplanänderung beauftragt werden. Anschließend sollen die Pläne erneut ausgelegt werden. Ohne Nachfragen stimmten die Gemeinderäte dem vorgestellten Procedere zu.

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