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Jogger erst Zeuge, jetzt in U-Haft - Strafverteidiger sieht „nur Verlierer“ im Fall Hanna

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Von: Rosi Gantner

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Strafverteidiger im Fall Hanna (†23) aus Aschau im Chiemgau: Harald Baumgärtl.
Strafverteidiger im Fall Hanna (†23) aus Aschau im Chiemgau: Harald Baumgärtl. © Quelle: Peter Steffen / Diether Endlicher / dpa / PPOS

Aschau im Chiemgau kommt nach der Inhaftierung eines Tatverdächtigen im Fall Hanna (†23) nicht zur Ruhe. Zumal es sich bei dem jungen Mann um den Jogger handelt, der als Zeuge gesucht war. Was nun die nächsten Schritte von Strafverteidiger Harald Baumgärtl sind und wie der erste Kontakt in der JVA verlief.

Aschau im Chiemgau - Knapp eine Woche nach der Festnahme eines Tatverdächtigen im Fall Hanna (†23) schlagen die Wogen weiter hoch. Freitagnachmittag (18. November) war ein junger Mann festgenommen, am Abend dessen Wohnung durchsucht worden. Seither sitzt der junge Mann, zu dem die Polizei nur das Altersspektrum zwischen 18 und 21 Jahre und aus dem südlichen Landkreis stammend bekanntgibt, in Untersuchungshaft.

Ermittler müssen Mordmerkmale liefern

Der Haftbefehl lautet auf Mord. Ein Vorwurf, mit dem sich nun der Strafverteidiger des jungen Mannes, Harald Baumgärtl (62) aus Rosenheim, auseinandersetzt. „Ob es am Ende bei Mord bleibt oder es Totschlag wird, wird sich in der Hauptverhandlung vor Gericht entscheiden“, nimmt es der erfahrene Strafverteidiger gelassen. Denn: Die Ermittlungsbehörden müssten bis dahin die entsprechenden Mordmerkmale auch liefern. „Der Vorwurf der Heimtücke fällt beispielsweise schnell, aber es muss auch nachgewiesen werden.“

Ermittlungen in alle Richtungen

Für die Ermittler gibt es deshalb noch alle Hände voll zu tun. Die Tatnacht muss weiter rekonstruiert, Beweise erbracht werden. Dabei wird nach wie vor in alle Richtungen ermittelt, wie Polizeisprecher Stefan Sonntag stets betont. Es werde sowohl Belastendes als auch Entlastendes gesammelt.

Anklage nicht vor Frühjahr?

Strafverteidiger Baumgärtl rechnet denn auch mit Wochen und Monaten, die die Ermittlungen noch andauern werden. „Vor Frühjahr wird es sicherlich keine Anklage geben“, sagt der Rosenheimer Anwalt im OVB-Gespräch. Den Fall Hanna bezeichnet selbst Baumgärtl mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung als „ziemlich schwierigen Fall, in alle Richtungen“.

Zwei Aktenordner zu sichten

Was Baumgärtl aktuell beschäftigt: das Studium der Akten. Zwei Ordner voll, bepackt mit knapp 500 Seiten, sind inzwischen in seiner Kanzlei eingetroffen. Ein Zusammenschnitt der Ermittlungsschritte, die es nun zu sichten gilt.

Zum Stand der Dinge will sich Baumgärtl, der Stand Donnerstag (24. November) gut ein Fünftel durchgearbeitet hat, noch nichts sagen. „Es wird sicherlich noch bis übers Wochenende dauern, bis ich durch bin“, erklärt er. 500 Seiten auf einmal zu lesen, das bezeichnet selbst er als ein Ding der Unmöglichkeit. Zumal die Durchsicht hochkonzentriert und mit großer Sorgfalt erfolgen müsse, wie er betont. Seite für Seite wird studiert, dabei macht er sich dabei Notizen, was es zu hinterfragen, wo es nachzuhaken gilt. Und was womöglich eine Richtungsänderung herbeiführen könnte.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Denn darauf legen der Strafverteidiger wie auch die Polizei großen Wert: Es zählt weiter die Unschuldsvermutung.

Verdächtiger macht von Schweigerecht Gebrauch

Was Baumgärtl insbesondere missfällt: Der vielfach gebrauchte Passus, der Verdächtige verweigere die Aussage. Fakt ist zwar, dass sich der junge Mann bei seiner Vernehmung noch nicht gegenüber der Polizei geäußert hat. Aber aus gutem Grund: Er macht von seinem Schweigerecht Gebrauch. „Was bei einem Kapitalverbrechen durchaus üblich ist“, betont Baumgärtl. „Das sind allgemeine Erwägungen der Strafverteidigung, die ich meinem Mandanten auch aufgezeigt habe und dieser Empfehlung ist er auch gefolgt.“

Baumgärtl spricht von „Haftschock“

Die erste längere Besprechung zwischen dem Strafverteidiger und seinem Mandanten erfolgte Mittwochnachmittag in der JVA. Baumgärtl spricht dabei von einem „Haftschock“, den der junge Mann erlitten habe. „Wie soll es einem schon ergehen, wenn Sie sich als unbescholtener Heranwachsender in einer Haftsituation wiederfinden? Da bricht eine Welt zusammen. Kein Kontakt zur Familie, zur Außenwelt.“

Jugendpsychiater wird herangezogen

Hinzu komme die Ungewissheit. „In diesen Fällen muss man behutsam und mit viel Geduld vorgehen.“ Deshalb Baumgärtls erste Schritte: Erläuterungen zur Haftsituation, Erklärungen, dass die Soko Club intensiv weiter ermittle - und dass eine psychiatrische Begutachtung bevorstehen wird. „Ein Jugendpsychiater wird ein Gutachten erstellen, ob das Erwachsenenstrafrecht oder das Jugendstrafrecht herangezogen werden sollte“, erläutert Baumgärtl. Die letztendliche Entscheidung liege dann aber bei Gericht.

Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht

Ob nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht geurteilt wird, macht einen immensen Unterschied: Im Jugendstrafrecht wird Mord mit maximal 15 Jahren geahndet, im Erwachsenenstrafrecht indes mit lebenslänglich. Ein geringeres Strafmaß - bis zu zehn Jahre im Jugendstrafrecht - wäre bei Totschlag zu erwarten, sollten sich Mordmerkmale wie Heimtücke, Grausamkeit oder sonstige niedrige Beweggründe nicht nachweisen lassen.

„Es gibt nur Verlierer“

Für Baumgärtl spielen diese Überlegungen aktuell noch keine Rolle: Er wird sich weiter in die Akten vertiefen und sein Möglichstes für seinen Mandanten tun. „Das ist meine Rolle als Strafverteidiger.“ Und er ergänzt: „In Fällen wie diesen gibt es im Prinzip nur Verlierer: Hanna und ihre Familie, aber auch den Täter und dessen Familie.“

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