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Aufhebung der Verfügung zur Chlorung der Trinkwasserversorgungsnetze im Inntal

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Einige Wochen nachdem die Abkochverfügung aufgehoben wurde, wird nun auch die Chlorung offiziell eingestellt.

Update, Montag (13. September), 11.08 Uhr - Auch Chlorung nun aufgehoben

Mitteilung im Wortlaut

Mit Wirkung zum Dienstag (14. September) hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim die Verfügung zur Chlorung der Trinkwasserversorgungsnetze, die im Zusammenhang mit der Trinkwasserverunreinigung beim Wasserbeschaffungsverband Degerndorf am 23. August erlassen wurde, aufgehoben.

Der Wasserbeschaffungsverband Degerndorf hat die Chlorung des Trinkwassers unverzüglich abgestellt. Bis das Chlor jedoch gänzlich aus den Versorgungsnetzen entwichen ist und die Kunden wieder frisches, unbehandeltes Trinkwasser genießen können, können noch einige Tage vergehen.

Pressemitteilung Wasserwirtschaftsverband Degerndorf

Update, Montag (30. August), 14.30 Uhr - Abkochverfügung für Orte im Inntal aufgehoben

Mitteilung im Wortlaut

Rosenheim - Mit sofortiger Wirkung hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim am Montag (30. August) die Abkochverfügung, die im Zusammenhang mit der Trinkwasserverunreinigung beim Wasserbeschaffungsverband Degerndorf am 23.08.2021 erlassen wurde, aufgehoben.

Nachdem die Versorgungsnetze bei den betroffenen Wasserwerken der jeweiligen Gemeinden ausreichend mit Chlor desinfiziert wurden, bittet der Wasserbeschaffungsverband Degerndorf die Wasserabnehmer in den betroffenen Gemeinden und Ortsteilen, auch ihre Hausinstallation gründlich zu spülen. Dies gilt vor allen Dingen auch für wenig genutzte Zapfstellen sowie Haus-/ und Wohnungsinstallationen von Zweit- oder Ferienwohnungen.

In den nächsten Tagen werden die Versorgungsnetze auch weiter vorsorglich gechlort.

Die Chlorung ist ein nach der Trinkwasserverordnung zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei den gemäß Trinkwasserverordnung zugelassenen Konzentrationen von 0,1 bis 0,3mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.

Auch für die Zubereitung von Babynahrung ist gechlortes Wasser unbedenklich. Durch das Chloren auftretende Geschmacks- und Geruchsveränderungen können sich nach wenigen Minuten des Abkochens verflüchtigen. Der Wasserbeschaffungsverband Degerndorf und die weiterverteilenden Wasserwerke der Gemeinden Brannenburg, Raubling und Flintsbach bedanken sich für das entgegengebrachte Verständnis.

Bei Fragen stehen die Wasserwerke gerne zur Verfügung.

Erstmeldung - Abkochverfügung für Orte im Inntal

Die Mitteilung im Wortlaut:

Brannenburg/Degerndorf/Raubling/Flintsbach - Da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Landratsamt Rosenheim am Montag (23. August) eine Abkochverfügung erlassen. Zudem muss eine Leitungsdesinfektion mittels Chlor durchgeführt werden.

Die Abnehmer werden aufgefordert, Wasser nur abgekocht zu verwenden, wenn es als Trinkwasser, zur Zubereitung von Getränken und Nahrung, insbesondere für Säuglinge sowie alte und kranke Menschen, zum Abwaschen von Salaten, Obst und Gemüse, zum Spülen von Gefäßen, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden oder zum Zähneputzen und zur Mundhygiene gebraucht wird.

Das Wasser muss sprudelnd aufgekocht und anschließend eine Abkühlzeit von mindestens zehn Minuten eingehalten werden, um eventuell vorhandene Keime wirksam abzutöten. Diese Aufforderung gilt bis auf Widerruf. Außerdem sind alle Zapfstellen, die mit dem Wasser aus der Anlage gespeist werden, mit der Aufschrift „Kein Trinkwasser“ kenntlich und für Kinder unzugänglich zu machen.

Diese Anweisung ist insbesondere als Vorsorgemaßnahme zu verstehen. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen der Wasserbeschaffungsverband Degerndorf – Telefonnummer 08034/7479 – zur Verfügung.

Bitte informieren Sie auch ihre Nachbarn!

Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim

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