Ab 1. Januar 2023
Kosten steigen deutlich: Brannenburg erhöht Beiträge und Gebühren für Wasser
- 0 Kommentare
- Weitere
Ab 1. Januar 2023 steigen die Herstellungsbeiträge und die Entwässerungsgebühren in Brannenburg. Der Gemeinderat entschied einstimmig über die Erhöhung.
Brannenburg - Das einstimmige Votum des Gemeinderats zur Erhöhung erfolgte nach der ausführlichen Erläuterung des Kalkulationsergebnisses durch Rechtsanwältin Bettina Radlbeck (Kommunalberatung). Die Kalkulation für die Beiträge und Gebühren wird in der Regel im Turnus von vier Jahren erstellt. Bei der Gebührenbedarfsberechnung ergab sich im Zeitraum von 2019 bis 2022 eine Unterdeckung von 36 .940,61 Euro, die verzinst auf die Folgejahre verteilt werden muss. Die für den Zeitraum 2023 bis 2026 geschätzte Schmutzwassermenge berücksichtigt unter anderen Faktoren auch die Bevölkerungsentwicklung und den Zuzug durch neue Baugebiete.
Da voraussichtlich die Betriebskosten erheblich steigen werden und weitere Kanalsanierungsmaßnahmen anstehen, andererseits aber bislang als gebührenmindernd berücksichtigte Zuwendungen für die Herstellung der Kläranlage abgeschrieben sind, ist für die Kostendeckung eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr unbedingt notwendig. Künftig werden dafür 2,39 Euro pro Kubikmeter (bislang 1,98 Euro) fällig.
Eine Steigerung gibt es auch bei der Niederschlagswassergebühr, deren Berechnung anhand der befestigten Flächen erfolgt: Diese liegt ab 2023 bei 0,32 Euro pro Quadratmeter, bisher waren 0,22 Euro fällig. Begründet wird die Erhöhung mit dem Ausgleich von Unterdeckungen im Nachkalkulationszeitraum sowie dem Anstieg von kalkulatorischen Kosten durch die vollständige Auflösung von Zuwendungen. Moderater fällt die Erhöhung der Herstellungsbeiträge aus: Hierzu waren alle beitragsfähigen Aufwendungen für die Errichtung aller Anlagen, einschließlich der nach bestehenden Planungsabsichten in absehbarer Zeit für die Erschließung weiterer Gebiete voraussichtlich zu erwartenden Kosten umzulegen, abzüglich des anderweitig gedeckten Investitionsaufwandes.
Zur Kalkulation der Beitragssätze werden die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung durch die Summe der Geschossflächen und die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung durch die Summe der Grundstücksflächen dividiert.
Die Berechnung der Beitragsätze berücksichtigt den prozentualen Flächenaufschlag für Nachverdichtungen sowie den künftigen Flächenzuwachs aus Planungsgebieten, die Kosten der Straßenentwässerung werden beitragsmindern abgezogen.
Bis zu 50 Euro mehr pro Kleinfamilie
Für den Planungszeitraum bis 2026 steigt der Beitragssatz bei der Grundstücksfläche auf 1,50 Euro pro Quadratmeter (bisher 1,47 Euro), bei der Geschossfläche auf 11,12 Euro pro Quadratmeter (bisher 11,10 Euro). Im Durchschnitt können sich durch die Gebührensteigerungen für eine dreiköpfige Familie jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 50 Euro ergeben, schätzte Kämmerer Roland Berndl.