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Kein Kahlschlag am Heuberg: Widerstand aus Bad Aibling gegen Erweiterung am Steinbruch

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Von: Michael Weiser

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Ein kahler Fleck unter der Wasserwand: Viele Menschen in Nußdorf sehen den Ausblick auf den Heuberg durch den Steinbruch bereits jetzt stark beeinträchtigt.
Ein kahler Fleck unter der Wasserwand: Viele Menschen in Nußdorf sehen den Ausblick auf den Heuberg durch den Steinbruch bereits jetzt stark beeinträchtigt. © Thomae

Er tut es schon wieder: Etwas mehr als drei Monate nach der Resolution in Sachen Brenner-Nordzulauf will der Kreistag auch gegen die Erweiterung des Steinbruchs am Heuberg Stellung beziehen. Bereits im November kommt es aber zu einem Erörterungstermin.

Nußdorf am Inn – Ein gutes Vierteljahr nach seiner Stellungnahme in Sachen Brenner-Nordzulauf wird der Kreistag erneut eine Resolution verabschieden. Diesmal für ein neues Raumordnungsverfahren in Sachen Steinbruch am Heuberg. Von einer erneuten Prüfung erhoffen sich die Befürworter der Resolution im Kreistag mittelbar einen Stopp für die Erweiterung des Steinbruchs. Das Votum für die von Grünen, SPD, Freien Wählern, Parteifreien/ÜWG und ÖDP beantragte Resolution fiel mit 43:17 Stimmen deutlich aus.

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Vor der Abstimmung im Kurhaus Bad Aibling hatte sich die Grünen-Kreisvorsitzende Martina Thalmayr für die Resolution stark gemacht. Sie sehe ein erneutes Raumordnungsverfahren angebracht, weil der Steinbruch von „erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit“ sei. Ähnlich äußerte sich Alexandra Burgmaier (SPD): „Die Narbe des Heuberges ist schon vom Irschenberg aus zu sehen.“

Außerdem hätten sich die rechtlichen Voraussetzungen geändert, sagte Thalmayr. „Eine Genehmigung wäre heute gar nicht mehr denkbar.“ In einem solch sensiblen Gebiet in der strengsten Alpenschutzzone C seien Straßen nicht erlaubt, und ebenso wenig ein Skilift. „Und jetzt wollen wir den Berg wegsprengen, auf dem kein Skilift erlaubt ist.“

Das erste Gutachten ist über 60 Jahre alt

Jetzt, so wollen es die Befürworter der Resolution, soll es ein neues landesplanerisches Gutachten richten. Die gesetzliche Grundlage für ein solches Raumordnungsverfahren ist das Landesplanungsgesetz, und die für die Umsetzung zuständige Behörde ist die Regierung von Oberbayern.

Die Bezirksregierung aber hatte ihre Haltung dazu unlängst dem Verein zum Schutz der Bergwelt deutlich gemacht. Regierungspräsidentin Maria Els antwortete seinerzeit, dass die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für ein erneutes Raumordnungsverfahren nicht gegeben seien.

Daran ändert offenbar auch die Tatsache nichts, dass seit dem Erst-Bescheid sehr viel Wasser den Inn hinuntergeflossen ist: Der Steinbruch wurde bereits im Jahre 1960 genehmigt, nachdem die Regierung das Vorhaben im Raumordnungsverfahren geprüft hatte. Genau 60 Jahre nach Inbetriebnahme des Steinbruchs soll nun, so sehen es die Gegner des Abbaus, wenigstens die Erweiterung verhindert werden.

Eine Resolution? Kann man machen, muss man aber nicht

Landrat Otto Lederer (CSU) positionierte sich bei der Sitzung des Kreistags nicht direkt gegen die Resolution. Die Frage, ob ein erneutes Raumordnungsverfahren eingeleitet werden müsse, „hängt nicht von politischen Einschätzungen ab, sondern von rechtlichen Vorgaben“. Ein erneuter Appell sei daher wenig sinnvoll, „das kann man aber machen, gar keine Frage“.

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Franz Bergmüller (AfD) bezeichnete die Resolution in der Diskussion vor der Abstimmung als „Augenwischerei“: Auch die Regierungspräsidentin sei schließlich an Recht und Gesetz gebunden.

Mindestens ebenso lange wie die Diskussion dauerte die Abstimmung selbst. Da nicht über den Antrag direkt, sondern über die Empfehlung der Verwaltung – gegen eine Resolution – abzustimmen war, breitete sich im Ausschuss Verwirrung aus. Schließlich hatte dagegen zu stimmen, wer dafür war – für die Resolution des Kreistags.

Grünen-Politikerin Thalmayr: Große Freude über Votum des Kreistags

Nach drei Durchgängen war auch dies erledigt, die eigentliche Abstimmung im Kreistag dann verlief schnell und deutlich – mit 43 Stimmen für die Resolution und 17 Stimmen dagegen. „Ich freue mich sehr“, sagte Grünen-Politikerin Thalmayr, „so wird auch ein beachtlicher politischer Druck aufgebaut.“

Mit dem Votum hat die Verwaltung, sprich: das Landratsamt, einen Auftrag. Es hat die Resolution im Sinne von Grünen, SPD, Freien Wählern, Parteifreien/ÜWG und ÖDP zu verfassen.

Damit ist die Arbeit am Heuberg noch nicht zu Ende: Ob mit altem oder mit neuem Raumordnungsverfahren – das Gutachten, das sich daraus ergibt, ist nur die Grundlage für ein Genehmigungsverfahren, für das letztlich das Landratsamt verantwortlich ist.

Erörterungstermin im November in Bad Aibling

Das Südbayerische Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co GmbH betreibt den Steinbruch in Überfilzen seit 1961. Der Kalkstein von dort wird zur Zementherstellung abgebaut. 2017 beantragte die Gemeinde Nußdorf bei Gericht die Einstellung der Arbeiten.

Nachdem die Klage zunächst abgelehnt worden war, stoppte der Bayerische Verwaltungsgerichthof in zweiter Instanz 2018 den Gesteinsabbau oberhalb von 758 Metern – vorläufig. Um Rechtssicherheit zu erhalten, beantragte das Unternehmen daraufhin die Erweiterung der bestehenden Abbaugenehmigung auf Flächen, die oberhalb von 758 Metern liegen, und zwar im Umfang von etwa zwei Hektar.

Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird auch die Öffentlichkeit beteiligt. Über 1200 Einwendungen aus der Bevölkerung und von Vereinen sind eingegangen. Besprochen werden die Einwände bei einem Erörterungstermin im November in Bad Aibling. Einen Appell hatten übrigens auch schon Nußdorfer Bürger gestartet, und zwar an die Adresse des Landtags. In einer Petition wandte sich das Aktionsbündnis „Rettet den Heuberg“ entschieden gegen die Ausweitung des Steinbruchs.

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