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Mit Drogen am Steuer – oder nicht?

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Von: Martin Weidner

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Raubling - Eine Kontrolle, ein Urin-Test, eine Blutentnahme und die Folgen – ein Autofahrer und die Polizei waren sich über den rechtmäßigen Ablauf nicht so ganz einig...

Bereits am letzten Donnerstag war in Raubling auf der Kufsteiner Straße ein junger Autofahrer von der Polizei gestoppt und zu einem Drogentest gebeten worden. Da der Urin-Schnelltest positiv angeschlagen hatte, wurde der 21-Jährige anschließend auf die Wache nach Brannenburg gebracht. Dort wurde von einem Arzt eine Blutentnahme durchgeführt.

Nun hat sich ein Bekannter des Autofahrers bei uns in der Redaktion gemeldet und moniert, dass der junge Mann bei der Kontrolle auf dem Rückweg von seiner Arbeitsstätte gewesen sei und „zu 100 Prozent nüchtern“ am Steuer gesessen habe. Außerdem habe er bei der Kontrolle keinerlei Ausfallerscheinungen gezeigt, weswegen seiner Meinung nach der durchgeführte Urin-Test von den Ordnungshütern gar nicht hätte verlangt werden dürfen.

Auf Nachfrage von rosenheim24.de teilte die Polizei in Brannenburg nun mit, dass der Test deswegen erfolgt sei, weil bei der Kontrolle von den Beamten „drogentypische Anzeichen“ festgestellt worden seien. Daraufhin hätten die Polizisten den Autofahrer vor die – rechtlich korrekte – Wahl gestellt: Entweder Urin-Schnelltest an Ort und Stelle oder Blutentnahme auf der Wache! Daraufhin hätte der Autofahrer einem Urin-Test zugestimmt. Da dieser positiv ausfiel, wurde anschließend trotzdem eine Blutentnahme angeordnet. Die Ergebnisse davon liegen bis dato jedoch noch nicht vor.

redro24/mw

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