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Haftbefehl bei der Grenzpolizeiinspektion Raubling aus der Urlaubskasse bezahlt

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Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Raubling kontrollierten am Samstag, 17. Juli zahlreiche Autofahrer.
Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Raubling kontrollierten am Samstag, 17. Juli zahlreiche Autofahrer. © Grenzpolizeiinspektion Raubling

Auf dem Weg in den Urlaub war ein Mann, als er am Samstag, 17. Juli von Schleierfahndern der Grenzpolizeiinspektion Raubling kontrolliert wurde. Gegen den 39-Jährigen lag ein Haftbefehl vor, den er gegen Bezahlung abwenden konnte - was dessen Urlaubskasse erheblich schmälerte.

Die Mitteilung im Wortlaut:

Raubling - Gegen 11.30 Uhr hielten die Fahnder an der A8 Höhe Wasserwiesen einen BMW mit französischen Kennzeichen an. Die Insassen waren unterwegs nach Italien, um dort Urlaub zu machen. Es stellte sich jedoch heraus, dass gegen den Fahrer ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort vorlag.

Noch dazu bestand eine Entziehung der Fahrerlaubnis, weswegen der gebürtige Armenier gar nicht Autofahren durfte.

Der Mann kassierte eine Strafanzeige und die Polizisten einen mittleren dreistelligen Eurobetrag, mit dem der 39-Jährige den Haftbefehl abwenden konnte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ging es dann doch noch Richtung Italien, aber als Beifahrer und mit deutlich leichterem Geldbeutel.

Pressemitteilung Grenzpolizeiinspektion Raubling

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