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Dreistes Video auf TikTok: „Schlag ins Gesicht der Einsatzkräfte!“

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Von: Sascha Ludwig

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Nach Unfall auf A93: Unfallverursacherin postet Fahrt auf TikTok
Nach Unfall auf A93: Unfallverursacherin postet Fahrt auf TikTok © Montage jre/dpa/pa

Bei einem Verkehrsunfall auf der A93 war am Samstag (5. Februar) mindestens eine Person verletzt worden; den Gesamtschaden beziffert die Verkehrspolizei auf rund 50.000 Euro. Jetzt postet die 20-jährige Unfallverursacherin ein Video auf TikTok, das ihr zum Verhängnis werden könnte.

A93/Brannenburg - Am vergangenen Samstag (05. Februar) ereignete sich auf der A93 Höhe Brannenburg ein umfangreicher Auffahrunfall: Ein 31-jähriger Niederländer fuhr mit seinem VW Polo kurz nach der Anschlussstelle Reischenhart bei zähfließendem bis stockendem Urlaubs- und Ausflugsverkehr auf dem linken Fahrstreifen. Hinter ihm fuhr ein 54-jähriger, in Österreich wohnhafter, US-Amerikaner mit einem VW Tiguan. Dahinter wiederum ein 24-jähriger Österreicher mit einem Suzuki Baleno und hinter diesem ein 46-jähriger Tscheche mit einem Renault Trafic. Alle Fahrzeuge mussten verkehrsbedingt abbremsen.

Eine 20-jährige Österreicherin, unterwegs mit einem Audi A5, bemerkte das Abbremsen zu spät, fuhr auf den vor ihr befindlichen Renault Trafic auf und verursachte damit eine folgenschwere Kettenreaktion: Wie die Verkehrspolizei Rosenheim mitteilte, entstand an den fünf beteiligten Fahrzeugen ein Gesamtschaden von rund 50.000 Euro. Die Unfallverursacherin wurde mit leichten Verletzungen ins Klinikum Rosenheim verbracht, das Auto erlitt einen beträchtlichen Frontschaden. Und genau das dokumentierte sie auf ihrem TikTok-Account; mit einem brisanten Detail:

Nach Unfall auf A93: Unfallverursacherin postet Fahrt auf TikTok
Österreicherin postet Autofahrt vor Unfall auf der A93 © red/Screenshot TikTok

(Anmerkung der Redaktion: Inzwischen ist das Video nicht mehr auf TikTok gelistet)

Gleich zu Beginn des Videos sieht man eine kurze Sequenz, in der die 20-Jährige ihre Fahrt aus der Ich-Perspektive filmt. Ob die österreichische Unfallverursacherin auch zum Zeitpunkt des Auffahrens durch ihr Smartphone abgelenkt war, ist derzeit noch nicht bekannt. Die Verkehrspolizei Rosenheim verweist auf die laufenden Ermittlungen in diesem Fall und macht dazu folglich auch keine Angaben.

THW findet klare Worte zum Video

Auch das Technische Hilfswerk Rosenheim (THW) war am vergangenen Samstag mit Kräften vor Ort. Mit dem Video der Unfallverursacherin konfrontiert, findet Pressesprecher Stefan Huber klare Worte: „Das ist für mich nicht nachvollziehbar; für die Einsatzkräfte fühlt es sich an wie ein Schlag ins Gesicht.“ Nicht nur, dass er sich von einer mutmaßlichen Unfallverursacherin mehr Empathie statt Schmolllippen-Filter in einer derartigen Situation wünsche: Dass sich die Österreicherin dann auch noch auf der Fahrt selbst filmt und den Clip nach dem Unfall postet, „macht mich nur noch sprachlos“, so Stefan Huber. Für ihn ist unmissverständlich klar: „Hände weg vom Handy am Steuer.

Handy am Steuer? Das wird teuer!

Sollten die Ermittlungen der Polizei zu Tage fördern, dass die vermeintliche Verursacherin zum Zeitpunkt des Unfalls durch ihr Smartphone abgelenkt war, drohen empfindliche Strafen: Während die Verwendung von elektronischen Geräten am Steuer grundsätzlich mindestens ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich zieht, verschärft sich die Strafe im Falle eines Unfalls deutlich. Entsteht daraus ein Sachschaden, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot vor.

Neben der Österreicherin selbst wurden auch fünf weitere Unfall-Beteiligte „vorsorglich und zur weiteren Abklärung“ ins Rosenheimer Klinikum gebracht. Was die Unfallschuld angeht, bringt „Handy am Steuer“ in Regel eine Teilschuld mit sich; je nach Unfallhergang kann der Verursacherin auch die gesamte Schuld zugeschrieben werden. Liegt dagegen ein Straftatbestand vor, etwa weil andere Personen beim Unfall verletzt wurden, muss sich die Österreicherin sogar auf eine Verhandlung vor Gericht einstellen: Möglich ist eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder eine Anklage wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs; mit einer dann deutlich höheren Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe.

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