Eigentümer in der Pflicht
Strauch- und Astwerk ragen in öffentlichen Verkehrsraum: Rückschnittzeit in Bad Aibling
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Bad Aibling - Die Rückschnittzeit in Bad Aibling hat am 1. Oktober 2021 begonnen. Grundstückseigentümer sind in der Pflicht den Überwuchs, der in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, zu beseitigen.
Die Meldung im Wortlaut
Es ist wieder so weit! Die Rückschnittzeit hat am 1. Oktober 2021 begonnen und kann bis Ende Februar 2022 durchgeführt werden. Alle Jahre wieder ist festzustellen, dass Strauch- und Astwerk von privaten Grundstücken teilweise in nicht unerheblichem Maß in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Nicht immer zur Freude von Fußgängern, Fahrrad- und Autofahrern, denn oftmals überwuchert das Grün von privaten Grundstücken auch Teile von Gehwegen und Straßen, da die Hecken, Sträucher und Bäume viel zu dicht an die Grenze gepflanzt wurden. Auch der Bauhof der Stadt Bad Aibling hat erhebliche Probleme bei der Reinigung von Gehwegen und Straßen, da der teilweise massive Überwuchs eine Reinigung unmöglich macht.
Zur Beseitigung des so genannten „Überwuchs“ ist nicht die Stadt, sondern die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer in der Pflicht, den Missstand zu beseitigen, wenn dadurch Fußgänger oder der Straßenverkehr beeinträchtigt werden können. Der Fachbereich Ordnungsamt der Stadt Bad Aibling appelliert deshalb herzlich an die Bürgerinnen und Bürger, Bepflanzungen, die über das eigene Grundstück hinaus wuchern, vorausschauend zu pflegen, damit die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
Das Lichtraumprofil (Durchgangs-/ Durchfahrtshöhe) muss im Geh- und Radwegbereich 2,50 Meter sowie im Fahrbahnbereich 4,50 Meter betragen. Eine Orientierungshilfe bietet beim Rückschnitt der genaue Grenzverlauf des jeweiligen Grundstücks, der in der Regel schon durch die bauliche Abgrenzung gut zu erkennen ist. Die Grundstücksgrenzen sind hierbei zwingend einzuhalten!
Für weitere Fragen steht Ihnen der Fachbereich Ordnungsamt der Stadt Bad Aibling unter der Telefonnummer 0 80 61 / 49 01 - 4 48 gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zum Überwuchs von Anpflanzungen finden Sie auch auf unserer Homepage: www.bad-aibling.de. Die Stadt Bad Aibling bedankt sich im Voraus für Ihr Mitwirken.
Pressemitteilung der Stadt Bad Aibling