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Spielsucht: Brisant wie Rauschgift

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Bad Aibling - Ein 25-jähriger Rosenheimer stand nun vor den Schranken des dortigen Amtsgerichts. Ihm wurde Urkundenfälschung zur Last gelegt. Die Hintergründe führen zu einem in Bad Aibling stadtbekannten Spezl, von Beruf Sohn.

Er ist kein großes Licht, der 25-jährige Monteur aus Rosenheim. Aber für Betrügereien reichte es allemal. Die Hauptschule hat er nach der siebten Klasse verlassen müssen, eine Metzgerlehre abgebrochen. Seit über sechs Jahren brachte er sich mit Diebstählen und Betrügereien durch. Die Jahre 2007/2008 verbrachte er für die entsprechenden Strafen hinter Gittern.

Danach obdachlos, bestritt er erneut seinen Lebensunterhalt aus Betrügereien und Diebstählen. So bezahlte er mit seiner Bankkarte Einkäufe, die seine Bank wegen der Unterdeckung ausnahmslos platzen ließ. Ein - in Bad Aibling - stadtbekannter Spezl, der von Beruf Sohn ist und mit des Vaters EC-Karte alle und jeden zur Nutzung derselben einlud, bot auch ihm Hilfe an.

Problematisch dabei nur, dass der nicht die PIN-Nummer weitergab. So konnte man die Karte nur in Einkaufsstätten nutzen, wo keine PIN-Nummer, sondern Unterschriften verlangt wurden. Und damit war automatisch immer eine Urkundenfälschung gegeben.

Gefälschte Überweisungsträger und Austausch-Betrügereien in einem Schuhgeschäft rundeten das Bild ab.

Als die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler nach den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten fragte, kamen die Tathintergründe ans Licht. Seit Jahren ist der Angeklagte schwer spielsüchtig. Jede Münze, derer er habhaft werden kann, wandert in die Spielautomaten oder andere verlustträchtige Spielsysteme. So hat er bei seinen Betrügereien häufig Waren per Karte gekauft, um sie am folgenden Tag zurückzubringen. Damit hatte er wieder Bargeld für seine Sucht in der Hand.

Erfreut war das Schöffengericht, zu hören, dass er nun seit vier Monaten einer regelmäßigen Arbeit nachgeht und sein Arbeitgeber von ihm nur lobend spricht. Auch bekundete der junge Mann, dass er nach wie vor mit dieser Spielsucht zu kämpfen habe und nur zu gerne davon loskommen würde.

In ihrem Schlussvortrag erklärte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, dass infolge der hohen Anzahl der Fälle und der rapiden Rückfallgeschwindigkeit eine Gefängnisstrafe unumgänglich sei. Allerdings habe der Angeklagte nun erstmals eine geregelte Beschäftigung, der er offensichtlich engagiert nachkomme. Zum Zweiten sei er umfassend geständig und reuig gewesen. Deshalb könne sie sich - wenn auch mit Bedenken - nochmals die Aussetzung der Strafe zur Bewährung vorstellen.

Rechtsanwalt Johannes Helber führte für seinen Mandanten ins Feld, dass es sich bei ihm um eine klassische Beschaffungskriminalität im Rahmen seine Sucht gehandelt habe. Er sei auch willens und bereit, eine sicherlich nötige Therapie anzutreten. Der Einsatz, den er bei seinem Arbeitgeber zeige, belege, dass er nun einen zielführenden, neuen Weg einschlagen wolle. Er bat das Gericht, seinen Mandanten auf diesem neuen Weg zu unterstützen und stellte das Strafmaß dem Gericht anheim. Richterin Aßbichler verkündete das Strafmaß. Ein Jahr und zehn Monate Gefängnis, so beschloss das Schöffengericht, seien schuld- und strafangemessen. Diese Strafe könne auch ein letztes Mal zur Bewährung ausgesetzt werden.

"Damit der junge Mann hinkünftig das Wichtige vom Unwichtigen und das Notwendige vom Sinnlosen zu unterscheiden lernen möge, unterstellen wir ihn der Aufsicht eines Bewährungshelfers." So beschied die Richterin. Des Weiteren muss er sich beim Diakonischen Werk einer Suchthilfe unterziehen und sich baldmöglichst die Hilfe einer Schuldnerberatung sichern.

"Wenn Sie sich nicht wirklich bemühen und die Mitarbeit verweigern, sind Sie ganz schnell wieder hinter Gittern", ermahnte ihn die Richterin.

au/Mangfall-Bote

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