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Zahlreiche dreiste Falschparker halten Polizei auf Trab: „Absolutes Unverständnis“

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Von: Martin Weidner

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Ausflug Bayern
Die Polizei Brannenburg appellierte in diesem Zusammenhang an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer: „Alle Bürger sollen in gleichem Maße unsere Natur und die Ausflugsziele genießen dürfen. (Symbolbild) © Karl-Josef Hildenbrand / dpa

Bad Feilnbach – Viele Sonnenstrahlen und frühlingshafte Temperaturen lockten am Wochenende zahlreiche Besucher zu bekannten Ausflugszielen in der Region. Leider war die Park- und Verkehrsmoral mancher Autofahrer nicht die beste. Die Polizei musste zahlreiche Verstöße feststellen.

Vor allem am Sonntag (20. März) sei es an „nostalgischen Örtlichkeiten“ zu einer Vielzahl von (Park-)Verstößen gekommen, wie die Polizeiinspektion Brannenburg am frühen Montagmorgen mitteilte. Im Bereich des Unteren Jenbachparkplatzes in Bad Feilnbach wurden ein Mazda mit Münchner Kennzeichen und ein Mercedes mit einer Zulassung aus dem Landkreis Mühldorf auf den dort ausgewiesenen Behinderten-Parkplätzen festgestellt. Die Polizei ließ diese beiden Fahrzeuge konsequent abschleppen und in die Ortsmitte von Bad Feilnbach versetzen, da die umliegenden Parkplätze bereits aus allen Nähten platzten.

„Verstöße dieser Art stoßen auf absolutes Unverständnis, da es den beeinträchtigten Personen ein Naturerlebnis unter Umständen gänzlich verwehrt“, hieß es dazu in der Pressemitteilung der Polizei. Die beiden betroffenen Autofahrer müssen nun gehörig blechen: Zum Verwarnungsgeld in Höhe von je 55 Euro kommen dann jeweils noch die satten Abschleppkosten obendrauf.

Auch an der Sterntaler Filze (Gemeinde Bad Feilnbach) ging es „rund“: Auch hier parkten mehrere Verkehrsteilnehmer im Bereich der dortigen Behindertenparkplätze – vermutlich aus reiner „Bequemlichkeit“, denn ansonsten wäre für die Ausflügler ein deutlich längerer Fußmarsch Richtung Ausflugsziel notwendig geworden. In diesen Fällen verzichtete die Polizei jedoch auf ein Abschleppen, da in diesem Bereich einige Behindertenparkplätze noch frei waren. Die betroffenen Autofahrer müssen jedoch auch in diesen Fällen jeweils 55 Euro Verwarnungsgeld zahlen.

Polizei appelliert an Vernunft von Autofahrern

Die Polizei Brannenburg appellierte in diesem Zusammenhang an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer: „Alle Bürger sollen in gleichem Maße unsere Natur und die Ausflugsziele genießen dürfen. Es ist daher nicht tolerierbar, wenn dieses Recht behinderten Personen streitig gemacht wird und sich andere Verkehrsteilnehmer bedenkenlos verbotswidrige Vorteile zu Lasten der Allgemeinheit schaffen wollen.“

Bereits vor rund einem Jahr gab es wiederholt Ärger an bekannten „Ausflugs-Hotspots“ in der Region. Ende Februar 2021 gab es zahlreiche Strafzettel am Samerberg, Sudelfeld oder Tegernsee. rosenheim24.de hatte damals bereits darüber berichtet. Anfang März mussten dann mehrere Fahrzeuge am Samerberg abgeschleppt werden, da es die Fahrer mit der Parkmoral nicht so genau genommen hatten. Die Beamten sprachen damals von „egoistischem Verhalten“. Auch darüber hatte rosenheim24.de bereits berichtet.

mw

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