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Polizei gibt Fehler bei Radar-Kontrolle zu!

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Bad Feilnbach - Bei der Geschwindigkeitsmessung auf der A8 am 6. Februar sind der Verkehrspolizei Fehler unterlaufen. Zahlreiche Anzeigen waren ungerechtfertigt. Was jetzt passiert:

Wie mit Pressemeldung der Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim mitgeteilt, wurden bei einer Geschwindigkeitsmessung am 6. Februar 2014 auf der Autobahn Salzburg-München zahlreiche Fahrzeugführer wegen überhöhter Geschwindigkeit beanstandet. Bedauerlicherweise kam es bei der Bearbeitung der Radarfotos zu einem Auswertefehler.

119 Anzeigen wurden zur Verfolgung an die Bußgeldbehörde gegeben. Diese hätten ausgesondert werden müssen. Inzwischen konnte die Aufhebung der fehlerhaften Bußgeldbescheide veranlasst werden.

Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd bedauert, dass nach der Geschwindigkeitskontrolle am 6. Februar Bußgeldverfahren gegen 119 Fahrzeugführer eingeleitet worden waren, obwohl von deren Verfolgung hätte abgesehen werden müssen.

Zahlreiche Anzeigen gegen Autofahrer

Weil am Kontrolltag auf der A8 am Parkplatz „Im Moos“ eine größere Lkw-Kontrolle angesetzt war, wurde zum Schutz des nachfolgenden Verkehrs und der kontrollierenden Polizeibeamten zeitgleich eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Durch einen sogenannten „Geschwindigkeitstrichter“ war dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn an dieser Stelle auf 60 km/h beschränkt.

Im Zeitraum von dreieinhalb Stunden wurden 991 Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mehr als 93 km/h festgestellt. Davon wurden nach Auswertung der Aufnahmen 637 Fahrzeugführer zur Anzeige gebracht.

Im Anschluss an die Messung werden die digitalisierten Bilder durch speziell geschulte Beschäftigte auf ihre Auswertbarkeit hin geprüft. Neben einer schlechten Bildqualität oder der Nichterkennbarkeit des Fahrers, kann auch die Mehrfacherfassung von Fahrzeugen auf einem Bild eine Aussonderung begründen. Aufgrund der besonderen Umstände bei dieser Messung kam es zu einer Fehlinterpretation, so dass fälschlicherweise 119 Vorgänge in das Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren überführt wurden.

Korrektur der Verfahren eingeleitet

Nachdem beim Polizeiverwaltungsamt (PVA) im Rahmen der internen Qualitätskontrolle dieser Auswertefehler festgestellt werden konnte, wurden alle 637 Fälle überprüft und die Korrektur der fehlerhaften Verfahren eingeleitet. Vereinzelt waren Bußgelder bereits bezahlt, beziehungsweise Fahrverbote angetreten worden. In diesen Fällen wurde ebenfalls eine Bereinigung in die Wege geleitet.

Ein derartiger Fehler ist sehr bedauerlich. Die betroffenen Behörden haben den Fall zum Anlass genommen, um die internen Arbeitsabläufe zu überprüfen und die bestehende Qualitätssicherung weiter zu verbessern.

Rechtsanwalt kritisiert Vorgehen

Für Rechtsanwalt Dr. Herzog aus Rosenheim tun sich dennoch Fragen auf: Wie kann so etwas sein? Warum wurde hier nicht schon bei einer auswertbaren Fehlmessung das Verfahren eingestellt?

"Ich halte es für rechtsstaatlich bedenklich, dass möglicherweise erst einmal mit einem Bußgeldbescheid versucht wurde, eine an sich offensichtliche Falscherfassung zu ahnden. Nur bei demjenigen, der Einspruch einlegt, wird dann das Verfahren eingestellt", kritisiert der Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Herzog: "Es erweist sich wieder als richtig, dass gerade bei einem verhängten Fahrverbot der Gang zum Rechtsanwalt sich lohnt. Viele Autofahrer, die nichts gegen den Bußgeldbescheid unternommen haben, verbüßen nun vielleicht zu Unrecht ein Fahrverbot und zahlen eine hohe Geldbuße."

Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd/Pressemitteilung Dr. Herzog Rechtsanwälte

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