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Waffenfund auf A8: Was wir wissen und was nicht

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Von: Martina Hunger

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Der Parkplatz "Im Moos" auf der A8 bei Bad Feilnbach
Der Parkplatz "Im Moos" auf der A8 bei Bad Feilnbach © Regina Mittermair

Bad Feilnbach/Traunstein - Ging den Rosenheimer Schleierfahndern auf der A8 ein Komplize des Anschlages auf Paris ins Netz? Was dem Mann aus Montenegro jetzt droht, hängt davon ab, was ihm nachgewiesen werden kann:

Acht Kalashnikow-Gewehre mit Munition, zwei Pistolen, ein Revolver, zwei Handgranaten und 200 Gramm Sprengstoff (TNT) - das hatte der 51-jährige Mann aus Montenegro in seinem Auto, als Schleierfahnder ihn auf dem Weg nach Paris auf der A8 bei Bad Feilnbach kontrollierten. Die Waffen allein würden schon reichen, um ihn wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz festzuhalten. 

Doch viele Fragen sind momentan noch ungeklärt: Wusste der Mann, dass er die Waffen transportierte? Waren die Waffen tatsächlich für den Terroranschlag in Paris gedacht? Ist der 51-Jährige ein Komplize der Attentäter? Wusste der Mann von dem Terroranschlag in Paris?

Die bisher bestätigten Fakten sind:

Der Mann war auf dem Weg nach Paris. Das haben sowohl Dokumente im Auto als auch Paris als gespeichertes Ziel im Navigationsgerät bestätigt, wie das LKA und die Traunsteiner Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Presseerklärung am Samstag bestätigten. Und er transportierte genau die Art von Waffen, die bei dem Anschlag in Paris verwendet wurden - egal ob er davon wusste oder nicht. Das einzige was der Terrorverdächtige selbst bisher verlauten ließ ist, dass er in Paris den Eiffelturm besichtigen wollte und von den Waffen im Auto nichts gewusst hätte. Auch die Abfrage bei Interpol brachte laut LKA und der Traunsteiner Staatsanwaltschaft kein Ergebnis.

Was droht dem 51-Jährigen aus Montenegro?

Angesichts der vielen bisher völlig ungeklärten Fragen, könnten sich die Ermittlungen noch lange hinziehen. Momentan sitzt der 51-jährige Terrorverdächtige in der JVA Traunstein in Untersuchungshaft. Antrag auf Haftbefehl stellte laut BR-Informationen die Traunsteiner Staatsanwaltschaft, den Haftbefehl soll der Ermittlungsrichter des Rosenheimer Amtsgerichts erlassen haben. Doch was droht dem Mann? Laut BR-Experte Oliver Bendixen könnte er wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in einem besonders schweren Fall zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt werden. Sollte ihm allerdings eine Verbindung nachgewiesen werden können, könnte er als Mittäter angeklagt werden. "Nur mal theoretisch: Sollte nachgewiesen werden, dass er bei vorhergehenden Fahrten die jetzt verwendeten Waffen der Attentäter geliefert hat, könnte er lebenslang wegen Mordes in Mittäterschaft bekommen", so BR-Reporter Oliver Bendixen weiter.

mh

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