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Betrunken auf Bruckmühler Volksfest: Sie spricht von Vergewaltigung, er von einvernehmlichem Sex

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Von: Theo Auer

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Ein Mann soll sich im Sommer 2019 am Rande des Bruckmühler Volksfestes an einer damals 15-Jährigen vergangen haben. Beide waren betrunken. Vor dem Schöffengericht spricht der heute 24-Jährige von einvernehmlichem Sex, die junge Frau aber von einer Vergewaltigung. (Symbolfoto)
Ein Mann soll sich im Sommer 2019 am Rande des Bruckmühler Volksfestes an einer damals 15-Jährigen vergangen haben. Beide waren betrunken. Vor dem Schöffengericht spricht der heute 24-Jährige von einvernehmlichem Sex, die junge Frau aber von einer Vergewaltigung. (Symbolfoto) © dpa/ Hildenbrand

Ist am Rande des Bruckmühler Volksfestes 2019 eine 15-Jährige vergewaltigt worden? Oder war es einvernehmlicher Geschlechtsverkehr? Das Schöffengericht Rosenheim konnte diese Frage nicht beantworten. Doch bleibt der Sex mit einer Minderjährigen straffrei?

Bruckmühl - Am 20. Juli 2019 soll ein 21 Jahre alter Münchner am Rande des Bruckmühler Volksfestes eine 15-jährige Bruckmühlerin vergewaltigt haben. Im März 2021 war die junge Frau bei der Polizei vorstellig geworden und hatte die Vergewaltigung angezeigt. Sie gab zu Protokoll, am 20. Juli 2019 gegen 21 Uhr am Autoscooter auf dem Volksfestgelände ein Gruppe junger Leute kennengelernt zu haben. Gemeinsam mit ihnen sei sie anschließend ins Festzelt gegangen.

Opfer war betrunken und widerstandsunfähig

Gegen 23 Uhr hatte die Jugendliche nach eigenen Angaben das Festzelt mit einem jungen Mann verlassen, der sie anschließend unweit des Festgeländes vergewaltigt haben soll. Sie sei damals betrunken und widerstandsunfähig gewesen.

Mithilfe eines wichtigen Zeugen, der sich nach einem Aufruf der Polizei im Frühjahr 2022 gemeldet hatte, konnte die Polizei nach Angaben von Stefan Sonntag, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, einen heute 24 Jahre alten Mann aus München als mutmaßlichen Täter ermitteln.

Jetzt musste sich der mutmaßliche Täter wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat verantworten.

Verteidiger bietet Opfer Geld an

Zu Beginn der Verhandlung beantragte Verteidiger Florian Zenger ein Rechtsgespräch, um die Möglichkeit einer Verständigung auszuloten. Er bot einen Geldbetrag als “Täter-Opfer-Ausgleich“ an. Der Beschuldigte bestritt den Geschlechtsverkehr nicht. Nach seiner Darstellung seien jedoch beide Beteiligte angetrunken und der Kontakt einvernehmlich gewesen.

Andere Straftat muss verhandelt werden

Dies würde den Vorwurf der Vergewaltigung in Frage stellen, allerdings nichts an der Strafbarkeit des Sexualverkehrs mit einer Minderjährigen ändern. Damit jedoch entfiele der Vorwurf einer Vergewaltigung, betonte der Verteidiger. Verhandelt werden müsste dann eine andere Straftat, und damit würde sich auch das Strafmaß ändern.

Staatsanwaltschaft fordert Aufklärung

Richterin Bartschat erklärte, dass nach Aktenlage dieser Sachverhalt nicht völlig geklärt sei. Im Falle eines „Täter-Opfer-Ausgleiches“ könnte sich das Gericht eine Bestrafung vorstellen, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Dem widersprach die Staatsanwaltschaft. Sie forderte, den Sachverhalt komplett aufzuklären.

Am ersten Verhandlungstag kam es zu keiner Verständigung. Die Verteidigung kündigte für die weitere Aufklärung des Vorfalles einen möglichen weiteren Augenzeugen an.

Hoffnung auf gerechtes Urteil im März 2023

Die Richterin setzte das Verfahren aus. Nicht nur, um der jungen Frau mehrfache belastende Befragungen zu ersparen, sondern auch, um mit allen Zeugen den Vorfall intensiv aufzuklären. Ihre Hoffnung ist es, möglicherweise in einem mehrtägigen Verfahren im März 2023 zu einem gerechten Urteil zu kommen.

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