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Lkw-Fahrer auf A8 bei Bad Feilnbach mit vielfachen Verstößen aufgehalten

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Am frühen Freitagmorgen (18. März) wurde ein Lkw-Fahrer von der Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim aufgehalten. Bei einer Routinekontrolle konnten die Beamten mehrere Verstöße feststellen, was den Fahrer teuer zu stehen kommen wird.

Die Pressemitteilung der Polizei im Wortlaut:

Bad Feilnbach – Eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim kontrollierte am frühen Freitagmorgen (18. März) gegen 1 Uhr, einen Sattelzug mit ungarischen Überführungskennzeichen auf der Autobahn A8 im Gemeindebereich Bad Feilnbach. Der Lkw hatte mehrere Gebrauchtfahrzeuge geladen, welche von Deutschland nach Nordmazedonien überführt werden sollte.

Die Polizisten stellten bei der Routinekontrolle fest, dass der Auflieger des Lkw eine undichte Hydraulikleitung hatte und zwei Reifen beschädigt waren. Das Öl trat bereits aus und verschmutzte die Straße. Weiterhin waren die aufgeladen Fahrzeuge teilweise unzureichend oder überhaupt nicht gesichert. Noch an Ort und Stelle zogen die Beamten den Lkw aus dem Verkehr.

Doch nicht nur technische Mängel und unzureichende Ladungssicherung waren zu beanstanden. Der 29-Jährige Fahrer aus Mazedonien fuhr ohne Fahrerkarte. Somit kann die Polizei oder das Bundesamt für Güterverkehr die sogenannten technischen Aufzeichnungen in Form von Geschwindigkeit oder Fahrweise nicht genau überprüfen. Das vorsätzliche Missachten dieser Vorschrift zieht ein höheres Bußgeld im drei bis vierstelligen Bereich nach sich.

Doch der Dinge nicht genug. Im Zuge der Kontrolle händigte der Fahrer seine Frachtpapiere aus. Bei einer eingehenden Kontrolle der Unterlagen stellten die Verkehrspolizisten zudem fest, dass es sich bei den Frachtpapieren um eine Fälschung handelt. Tatsächlich war der Fahrer nicht im Besitz der notwendigen Frachtpapiere für seine Ladung.

Gegen den 29-Jährigen wird neben den bußgeldrechtlichen Verstößen auch noch ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Traunstein veranlasste noch in der Tatnacht, dass der Lkw-Fahrer zur Sicherheit des Verfahrens einen Geldbetrag von knapp 1000 Euro bei den Beamten hinterlegen musste.

Pressemitteilung der Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim

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