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Körperverletzung, Bestechung, Hausfriedensbruch: Bundespolizei schnappt Straftäter

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Bei Grenzkontrollen wurden Straftaeter gefasst, die Gefaengnisstrafen antreten mussten.
Ein Straftäter muss für 15 Tage in die JVA Bernau. © Bundespolizei Rosenheim

Die Bundespolizei konnte bei Routinekontrollen drei gesuchte Straftäter dingfest machen. Zwei Italiener und ein Tuniesier mussten sich wegen teilweise schwerer Delikte verantworten. In einem Fall war an seinem Auto so ziemlich alles illegal bzw. gefälscht.

Die Pressemitteilung der Bundespolizei im Wortlaut:

Kiefersfelden - Bei Grenzkontrollen auf der A93 bei Kiefersfelden hat die Bundespolizei für ein jähes Reise-Ende von drei Männern gesorgt. Ein italienischer Staatsangehöriger musste seine Pläne vorerst „auf Eis legen“ und stattdessen am Freitag (15. Oktober) den Weg ins Gefängnis einschlagen. Der Insasse eines Reisebusses war vor etwa einem Jahr vom Amtsgericht Erding wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Den geforderten Betrag von rund 300 Euro hatte der 53-Jährige jedoch bisher nicht bezahlt und konnte ihn auch bei seiner Festnahme nicht aufbringen. Daher musste er ersatzweise eine 15-tägige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bernau antreten.

Tunesier hatte sich ins Ausland abgesetzt und musste U-Haft in Nürnberg antreten

Hinter Gittern endete auch die Reise eines Tunesiers, der als Passagier eines Reisebusses auf der Inntalautobahn unterwegs war. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass das Amtsgericht Nürnberg bereits 2019 die Untersuchungshaft für den 34-Jährigen angeordnet hatte. Laut Haftbefehl werden dem tunesischen Staatsangehörigen, der sich offenbar ins Ausland abgesetzt hatte, mehrere Körperverletzungen vorgeworfen. Seine Rückkehr nach Deutschland blieb der Bundespolizei nicht verborgen. Auf richterliche Anordnung hin wurde der Festgenommene in der Nürnberger Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft gebracht.

Falsches Kennzeichen, keine Versicherung

In der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden überprüften die Bundespolizisten ebenfalls die Personalien des Fahrers eines Autos mit deutscher Zulassung. Dabei stellten sie fest, dass der Italiener von der Staatsanwaltschaft in Hannover gesucht wurde. Wegen Bestechung war gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von etwa 1.800 Euro inklusive Verfahrenskosten verhängt worden. Diese Summe hatte der 43-Jährige allerdings nicht bezahlt. Das wollte der Mann zwar vor Ort nachholen, seine Fahrt durfte er trotzdem nicht fortsetzen. Mithilfe des Polizeicomputers fanden die Beamten heraus, dass sein Pkw nicht zugelassen und die Kennzeichen manipuliert waren. Aufgrund des Verdachts der Urkundenfälschung, des Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde die zuständige Landespolizeidienststelle informiert. Diese hat inzwischen die weiteren Ermittlungen aufgenommen. Der Verhaftete wird demnach wohl schon bald mit einem weiteren Strafverfahren rechnen müssen.

Bundespolizei Rosenheim

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