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Landkreis - Die Bundespolizei akzeptiert bei den Grenzkontrollen als Nachweis, der eine Infektion mit SARS-CoV-2 ausschließt, nur ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis nach den Anforderungen des Robert Koch-Instituts.
Die Pressemeldung im Wortlaut
Die Bundespolizei akzeptiert bei den Grenzkontrollen als Nachweis, der eine Infektion mit SARS-CoV-2 ausschließt, nur ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis nach den Anforderungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Bisher mussten diese PCR-Test- beziehungsweise Antigen-Test-Nachweise ausschließlich in Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sein. Zusätzlich werden ab sofort auch Testnachweise in italienischer Sprache anerkannt – aber nur an der deutsch-österreichischen Grenze und nur beim Güterverkehr aus Italien.
Pressemeldung Bundespolizeidirektion München