Falsches Versicherungs-Kennzeichen bedeutet Strafanzeige!
Neubeuern - Am Donnerstag stoppte eine Polizeistreife eine 22-jährige Roller-Fahrerin aus Neubeuern, weil diese ihr Versicherungskennzeichen nicht gewechselt hatte. Auch wenn sie keinen Personen- oder Sachschaden verursachte wurde eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in die Wege geleitet.
Am gestrigen Donnerstag fiel den Brannenburger Beamten ein Roller (45-km/h) ins Auge, welcher offensichtlich sein Versicherungskennzeichen nicht gewechselt hat. Seit ein paar Tagen sind die alten grünen Kennzeichen abgelaufen und hätten auf ein schwarzes Neues gewechselt werden müssen. Stichtag hierzu ist war der 1. März. Dies hat nun für eine 22-jährige Neubeuerin ein strafrechtliches Nachspiel, denn mit dem fehlenden Wechsel verstößt diese gegen das Pflichtversicherungsgesetz, da sie ohne gültige Haftpflichtversicherung umherfährt.
Im Ernstfall: Krankenhauskosten im fünfstelligen Bereich können nicht übernommen werden
Dies könnte im Ernstfall unangenehme Folgen haben, denn der entstandene Personen- oder Sachschaden wird von der Versicherung nicht übernommen. So können auf den Fahrer schnell Krankenhauskosten im Hohen fünfstelligen Bereich zukommen.
Im Fall der 22-jährigen Rollerfahrerin kommt zwar keine Schadensforderung auf sie zu, trotzdem musste gegen diese ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet werden. Zudem wurde die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagt.
Polizei appelliert an Zweiradfahrer
Aus gegebenem Anlass appelliert die Polizei Brannenburg an alle Kleinkraftrad beziehungsweise Mofa-Fahrer ihre Versicherungsunterlagen und Versicherungskennzeichen zu überprüfen und gegebenenfalls diese Verträge zu erneuern.
Die Kosten für ein neues Kennzeichen sind weit geringer als die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen der etwaige Schadensforderungen, welche auf jemanden zurückfallen könnten.
Pressemitteilung Polizeiinspektion Brannenburg