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200 Polizisten für 4000 Teilnehmer: Nicht alle hielten sich an die Auflagen

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Bei der Stadt Rosenheim wurde für Sonntag (13. Februar) im Zeitraum von 16 - 18 Uhr, eine Versammlung mit Aufzug durch die Rosenheimer Innenstadt angemeldet. Die Versammlung wurde durch die Stadt Rosenheim verabschiedet und hatte zum Thema „Komm, geh mit uns für mehr Menschlichkeit“. Ausgangspunkt und Zielort für die Versammlung war der Mangfallpark Süd. Für die Teilnehmer am Aufzug bestand, unter anderem, die versammlungsrechtliche Beschränkung, zum Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung, explizit einer FFP2-Maske. 

Die Meldung im Wortlaut:

Gegen 16 Uhr begann der Aufzug, an dem nach Schätzungen der Rosenheimer Polizei rund 4000 Personen teilnahmen.

Die einsatzleitende Rosenheimer Polizei wurde bei der Bewältigung des Einsatzes von Kräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei sowie umliegender Dienststellen unterstützt. Im Einsatz waren auch Beamte, die entsprechend zur Kommunikation mit Versammlungsteilnehmern, besonders geschult sind. Insgesamt waren rund 200 Beamte eingesetzt.

Die Polizei musste gegen mehrere Teilnehmer der Versammlung entsprechende Bußgeldverfahren einleiten, da die Mund-/Nasenbedeckung (FFP2-Maske) nicht getragen wurde. Gegen rund 40 Personen wurde deshalb ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da sie die Mund-/Nasenbedeckung (FFP2-Maske) nicht trugen, bzw. keinen korrekten medizinischen Nachweis zur Befreiung vorlegen konnten. Zwei Personen schwenkten eine Deutschlandfahne samt Symbol des Bundesadlers. Das Zeigen dieser Fahne in der Öffentlichkeit ist nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ohne entsprechende Erlaubnis nicht zulässig. Weitere 15 Personen mussten aus der Versammlung ausgeschlossen werden, da sie die versammlungsrechtlichen Vorgaben des Bescheides der Stadt Rosenheim nicht beachteten.

Auch seitens der Versammlungsleitung wurden Verstöße gegen den Auflagenbescheid der Stadt Rosenheim festgestellt, auch dies hat ein Bußgeldverfahren zur Folge. 

Zwei Teilnehmer beleidigten die Einsatzkräfte während der Kontrollmaßnahme, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Bei einer Kontrolle von Dokumenten wurden die Einsatzkräfte körperlich angegangen, ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Urkundenfälschung ist die Folge. Der Ablauf wurde in weiten Teilen durch die Einsatzkräfte mittels Video aufgenommen und dokumentiert.

Pressemeldung Polizeiinspektion Rosenheim

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