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Kontrollen in Shisha-Bars: Polizei stellt hohe Kohlenmonoxid-Werte fest

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Rosenheim - Wegen mehreren Vorfällen hat die Rosenheimer Polizei mehrere Shisha-Bars kontrolliert, dabei haben die Beamten erhöhte Kohlenmonoxid-Werte Festgestellt.

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Auch aufgrund der jüngsten Vorfälle mit Kohlenmonoxidvergiftungen, die im Falle von Arnstein mit sechs Jugendlichen tödlich endeten, wurden am vergangenen Wochenende mehrere Shishabars im Stadtbereich Rosenheim kontrolliert. Wie bereits berichtet kam es am 11. Februar in einer Shishabar in Rosenheim bei einem Jugendlichen zu einer Kohlenmonoxidvergiftung. 

Die Feuerwehr stellte daraufhin in der Shishabar einen extrem erhöhten Kohlenmonoxidwert fest, der unter anderem auf eine fehlende Abluftanlage zurückzuführen war. Die Bar musste umgehend geräumt werden, da für alle Anwesenden eine erhebliche gesundheitliche Gefahr bestand.

Grauzone des Arbeitschutzgesetzes

Arbeitsschutzrechtlich ist für die Shishabar ein Grenzwert von 30 ppm (Kohlenmonoxidkonzentration in der Luft (parts per million)) zulässig. Ab einer Belastung von 80 ppm arbeitet die Feuerwehr nur noch mit Atemschutzgerät. Kohlenmonoxid (CO) entsteht beim Zubereiten und / oder Rauchen von Shishas bzw. Wasserpfeifen und verursacht erhebliche Gesundheitsgefahren für Gäste und Beschäftigte, wenn keine ausreichende Be- oder Entlüftung vorhanden ist. Kohlenmonoxid ist ein Atemgift mit Wirkung auf Blut und Zellen.

Dabei zeigt der Körper keine Abwehrreaktionen (z. B. Augentränen oder Brechreiz). Auch wenn Betroffene nicht über Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit klagen, kann eine CO-Vergiftung schwere Spätfolgen verursachen, z. B. Folgeschäden am Herz- und Nervensystem.

Polizei kontrolliert Shisha-Lokale 

Bei dem Vorfall vom 11. Februar in Rosenheim konnte ein Wert von 300 ppm gemessen werden. Somit wurden Ende Februar in diversen Shishabars in Rosenheim Kontrollen durch das Hauptzollamt Rosenheim und die Polizeiinspektion Rosenheim mit Unterstützung der Feuerwehr Rosenheim durchgeführt. In zwei von fünf Bars wurden sehr hohe Kohlenmonoxidwerte von bis zu 170 ppm gemessen.

Zudem wurden verschiedene Verstöße gegen das Gesundheitsschutzgesetz (Nichtraucherschutz) und das Jugendschutzgesetz festgestellt. Das Rauchen von Wasserpfeifen/Shishas mit tabakhaltigen Substanzen in geschlossenen Gasträumen sowie die Nutzung von E-Shishas durch unter 18-Jährige ist generell nicht gestattet

Durch das Hauptzollamt Rosenheim wurden zwei Shisha-Bars Verstöße nach dem Tabaksteuergesetz festgestellt und Steuerstrafverfahren gegen die Shisha-Bar- Betreiber eingeleitet. Die Stadt Rosenheim wird in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Rosenheim, auch in naher Zukunft weitere Kontrollen durchführen und bei entsprechenden Verstößen Bußgelder erlassen. Dazu wird der Erlass von weiteren Auflagen für die Betreiber von Shisha-Lokalen geprüft wie z.B. die Anschaffung von CO-Warnmeldern oder die Installation von Lüftungsanlagen.

Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim

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