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Polizei muss Rosenheimer (31) nach „Irrfahrt“ und Unfällen in Auto wecken

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Am Samstagabend (28. Januar) gegen 18.15 Uhr meldeten Zeugen der Polizei Rosenheim mehrere Unfälle im Stadtgebiet. Im Anschluss hatten die Beamten vergleichsweise leichtes Spiel.

Die Meldung im Wortlaut:

Rosenheim - Ein 31-jähriger Rosenheimer fuhr die Hochgernstraße mit seinem Auto entlang. Er kam dann von der Fahrbahn nach rechts ab und touchiert ein dort ordnungsgemäß geparktes Motorrad eines 43-jährigen Rosenheimers. Nach dem Aufprall fuhr der 31-Jährige einfach weiter, kam aber nicht sehr weit, denn erneut kam er von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen abgestellten Anhänger eines 62-jährigen Rosenheimers. Insgesamt entstand ein Sachschaden von rund 6000 Euro. Der Verursacher kümmerte sich weiter nicht um seine verursachten Schäden, sondern fuhr einfach weiter. Zeugen konnten den Vorfall beobachten und übermittelten der Rosenheimer Polizei das Kennzeichen des bis dahin noch Unbekannten. Über das Nummernschild konnte der 31-Jährige vor seinem Wohnanwesen angetroffen werden.

Er saß in seinem beschädigten Fahrzeug, schlief aber tief und fest und musste von den Polizeibeamten zunächst geweckt werden. Als der 31-Jährige aus dem Schlaf gerissen wurde, hatte er Mühe, aus dem Pkw auszusteigen und sich auf den Beinen zu halten. Ein Atemalkoholtest ergab rund zwei Promille und eine Blutentnahme wurde durchgeführt. Als die Beamten den Führerschein des 31-Jährigen sicherstellen wollten, stellte sich heraus, dass der Rosenheimer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Gegen den Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernen vom Unfallort sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim

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