Keinen Anhängerführerschein
Verkehrspolizei Rosenheim stoppt jungen Mann (21) ohne richtige Fahrerlaubnis
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Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim kontrollierten am Donnerstagmorgen (3. März) gegen 1 Uhr, einen bosnischen Kleintransporter mit einem Doppelachsanhänger.
Die Pressemeldung im Wortlaut
Die zwei Insassen, ein 21-Jähriger und 27-Jähriger Bosnier, waren auf dem Weg von der Schweiz zurück in ihr Heimatland. Die zwei Männer konnten sich gegenüber den Polizeibeamten ordnungsgemäß ausweisen und übergaben auch die Frachtpapiere für die Ladung, ein älteres Auto sowie kleinere Holzkisten. Aufgrund der Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug und Anhänger) wäre die Fahrerlaubnisklasse BE bzw. C1E erforderlich gewesen. Der 21-Jährige Fahrer war jedoch lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B und C. Er besaß somit nicht den umgangssprachlichen „Anhängerführerschein“.
Gegen den 21-Jährigen wird nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Der Fahrer muss mit einer Geldstrafe rechnen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, das Fahrzeuggespann fuhr der 27-Jährige Beifahrer weiter, welcher im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Pressemeldung der Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim
Rubriklistenbild: © David Inderlied/dpa/Symbolbild