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Brutale Gewalttat am Samstagabend in Rosenheim: Nach Angaben der Polizei hatte ein 53-jähriger Mann versucht, seine von ihm getrennt lebende Frau (51) umzubringen. Das Opfer wurde schwer verletzt, der Mann konnte festgenommen werden und sitzt in Untersuchungshaft.
Am Samstagabend, gegen 19 Uhr, gingen bei der Polizei Rosenheim mehrere Notrufe wegen eines lautstarken Familienstreits ein.
Frau schreit lautstark um Hilfe
In einer Wohnung in der Salinstraße schrie eine Frau lautstark um Hilfe, die Polizei schickte deswegen ein Großaufgebot an Polizisten und Rettungskräften zu dem Wohnhaus. In der Wohnung fanden die Polizisten eine schwer verletzte 51-jährige Frau vor.
Ehemann verletzt Frau schwer
Die schwer verletzte Frau gab an, dass sie von ihrem Ehemann angegriffen wurde, der getrennt von ihr lebt. Die Frau wurde von ihrem Ehemann so schwer verletzt, dass sie nach sofortiger medizinischer Erstversorgung umgehend in die Notaufnahme eingeliefert werden musste.
Nach Angaben von Carolin Englert, Sprecherin des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, war die 51-Jährige mit einem Gegenstand traktiert worden, zu dem „aus ermittlungstaktischen Gründen“ aber keine genaueren Angaben gemacht werden könne.
Großfahndung in Rosenheim
Die Polizei Rosenheim fahndete sofort mithilfe umliegender Dienststellen nach dem tatverdächtigen Ehemann im Stadtgebiet. In einer Grünanlage wurde der Mann angetroffen, er ließ sich laut Polizei widerstandslos festnehmen
Wegen der schweren Verletzungen geht die Kriminalpolizei davon aus, dass der Mann seine Ehefrau töten wollte.
Kripo geht von versuchter Tötung aus
Die Kriminalpolizei Rosenheim übernahm umgehend unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, die Ermittlungen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes.
Der Tatverdächtige wurde am Sonntag, 21. Februar, auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der Haftbefehl erließ. Er wurde im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Frau nicht in Lebensgefahr
Die gute Nachricht: „Lebensgefahr besteht nicht“, wie Englert auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen betonte.
Rubriklistenbild: © Karl-Josef Hildenbrand / dpa