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Kindertagespflege im Landkreis Rosenheim: Was sich für das Personal verbessern soll

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Von: Norbert Kotter

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Eine Tagesmutter scherzt mit einem Baby. Für ihre Leistung sollen Betreuerinnen und Betreuer im Landkreis nach dem Willen des Jugendhilfeausschusses jetzt besser entlohnt werden.
Eine Tagesmutter scherzt mit einem Baby. Für ihre Leistung sollen Betreuerinnen und Betreuer im Landkreis nach dem Willen des Jugendhilfeausschusses jetzt besser entlohnt werden. © DPA; Rolf Vennenbernd

80 Männer und Frauen kümmern sich im Landkreis Rosenheim im Rahmen der Kindertagespflege derzeit um 380 Schützlinge. Geht es nach dem Jugendhilfeausschuss des Kreises, sollen sie für ihre Arbeit künftig besser entlohnt werden. So sehen die Verbesserungen aus.

Rosenheim - „Die Tagespflege ist ein wichtiges Angebot“, sagte Sabine Stelzmann, die Leiterin des Jugendamtes, eingangs der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt. Dass sie sich mit dieser Feststellung auf einer Wellenlänge mit dem Ausschuss befand, davon zeugte die Tatsache, dass das Gremium ihr Veränderungspaket ohne Diskussion einstimmig billigte.

Zuschlag für Nachtbetreuung wird erhöht

Da Kindertagespflege auch bei Nacht möglich ist, gab es bisher bereits einen Zuschlag von fünf Euro pro Kind für die Nachtbetreuung. Der soll auf zwölf Euro erhöht werden. Künftig müssen Eltern für diese Leistung einen Beitrag von sechs Euro pro Nacht berappen.

Neu eingeführt wird eine sogenannte monatliche Rahmenpauschale von 15 Euro. Sie wird für Leistungen von Pflegepersonen gewährt, die nicht unmittelbar mit der Kinderbetreuung zu tun haben. Die Pauschale gilt beispielsweise als Entschädigung für Vorbereitungsarbeiten im Rahmen einer Betreuungsmaßnahme, für Eltern- oder Vertragsgespräche.

Änderungen bei Förderleistung

Verändert werden soll auch die Förderleistung - von 545 auf 548 Euro. Dabei handelt es sich laut Landratsamt um eine monatliche Geldzahlung, in der unter anderem der Sachaufwand, Beiträge zur Unfallversicherung und die üblichen Sozialleistungen des Arbeitgebers abgebildet sind.

Außerdem ist als zusätzliche Leistung ein „differenzierter Qualifizierungszuschlag“ zu gewähren. Er muss mindestens zehn Prozent der Förderleistung betragen und soll nach dem Willen des Jugendhilfeausschusses um fünf Prozent erhöht werden.

Eine Änderung ergibt sich für das Betreuungspersonal auch beim Urlaub. Gab es bisher pauschal 30 freie Tage im Jahr, bemisst sich der Urlaubsanspruch nun an der Anzahl der Monate pro Jahr, in denen Kinder betreut werden. Für Fortbildungsmaßnahmen erhalten Betreuerinnen und Betreuer künftig drei zusätzliche freie Tage.

Kreistag trifft endgültige Entscheidung

Die Jugendamtsleiterin betonte bei der Sitzung, mit der aktualisierten Richtlinie habe man die Regelungen an die gültigen gesetzlichen Vorschriften angepasst. Ob das Paket so in Kraft treten kann, wie der Jugendhilfeausschuss es wünscht, muss der Kreistag entscheiden.

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