Wahlberechtigten, die den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeindebehörde abholen, soll Gelegenheit gegeben werden, die Briefwahl in diesen Räumlichkeiten auszuüben.
Grundsätzlich sollte dies ohne vorherige Terminabsprache zu den auf der Wahlbenach-richtigung aufgedruckten Sprechzeiten möglich sein. Bei der „Briefwahl an Ort und Stelle“ ist selbstverständlich eine unbeobachtete Stimmabgabe sichergestellt.
Die Wahlbriefe werden bei der Gemeindebehörde sicher unter Verschluss gehalten und erst am Wahltag an den zuständigen Briefwahlvorstand zur Stimmauszählung überge-ben.
Beispielsweise stehen für die „Briefwahl an Ort und Stelle“ bei der Stadt Fürth Wahltische bei der Ausgabestelle der Briefwahlunterlagen zur Verfügung. Die verschlossenen Wahlbriefumschläge können in eine bereitgestellte Wahlurne eingelegt werden.
Pressemeldung des Bayerisches Landesamt für Statistik