Diese sind jeweils über die Hausbank unbürokratisch beantragbar.“ Angesichts der finanziellen Not der Antragsteller fordert die IHK für München und Oberbayern von den für die Wirtschaftshilfen zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und für Finanzen, die bestehende Deckelung der Abschlagszahlung bei 50 Prozent der gesamten Fördersumme aufzustocken. „Bei größeren Förderbeträgen erfolgt ohnehin eine Vorabprüfung durch einen vom Bund beauftragten Wirtschaftsprüfer“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl. Im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung ist die IHK für München und Oberbayern für die Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen im Freistaat zuständig.
„Wir sind mit unserem Team startklar zur Begutachtung, Prüfung und Bewilligung der eingehenden Anträge auf Überbrückungshilfe IV aus Bayern. Jetzt ist der Bund in der Pflicht, die digitale Bearbeitungsplattform so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen und freizuschalten. Erst dann können wir die Anträge prüfen und die berechtigten Fördersummen auszahlen“, erklärt Gößl. „Überdies sind die Förderbedingungen mit jedem Hilfsprogramm komplexer geworden. Deshalb steigen die Fehleranfälligkeit bei der Antragstellung sowie der Kommunikationsbedarf mit dem prüfenden Dritten“, stellt der IHK-Chef fest.
Im Rahmen einer professionellen Zusammenarbeit mit den prüfenden Dritten konnte die IHK als Bewilligungsstelle seit Juli 2020 bereits Zuschüsse in Höhe von neun Milliarden Euro an über 300.000 Selbstständige und Unternehmen in Bayern bewilligen und auszahlen.
Alle Informationen zu den staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen, den Förderkriterien sowie den aktuellen Bearbeitungsstand finden sich unter www.ihkmuenchen.de/ueberbrueckungshilfe.
Pressemeldung der IHK für München und Oberbayern