Nur unter bestimmten Umständen möglich
Wo an Neujahr Böllern verboten ist - und warum
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Landkreise Altötting/Mühldorf/Rosenheim/Traunstein/Berchtesgadener Land - Nicht überall darf man es zu Neujahr mit Böllern und Feuerwerk krachen lassen. Hier erfahren Sie die rechtlichen Hintergründe und wo es Verbote in der Region gibt.
Nicht jeder ist ein Freund des Feuerwerkens an Sylvester. Insgesamt kann man derzeit eine gewisse Trendwende in der Haltung nicht weniger Menschen dazu. Einige Supermärkte, vor allem im Norden Deutschlands, verkaufen sogar ausdrücklich keine Feuerwerke mehr. Dafür gibt es allerhand Argumente. Manche führen den Tierschutz an, diese würden unnötig durch den Lärm belastet. Andere nennen die Feinstaub- und Umweltbelastung durch die vielen kleinen und großen Explosionen als Argument.
Feuerwerk-Verbot an Neujahr nicht ohne weiteres möglich
Will nun allerdings eine Stadt die Knallerei an Neujahr einschränken und sei es nur, um sie durch ein kontrolliertes städtisches Feuerwerk zu ersetzen, ist das gar nicht so einfach. Dies musste der Waldkraiburger Stadtrat Anfang des Jahres feststellen. Denn ein allgemeines Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern an Neujahr ist nach Paragraph 24, Absatz 2 1. des Sprengstoffgesetzes nur möglich, wenn besonders brandempfindliche Anlagen oder Gebäude im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet gefährdet wären oder wenn die Gesundheit, Leib und Leben von Bürgern bedroht wären. Daher führte die Fraktion der Freien Mühldorfer im dortigen Stadtrat auch kürzlich als Argument an, in der Kreisstadt sei ein Feuerwerksverbot sinnvoll und nötig, da die historischen Altstadt-Bauten dort besonders brandgefährlich seien. Auch sei ein Verbot im Umfeld der Krankenhaus- und Altenpflegeeinrichtungen nötig.
2019 wird es allerdings wie gehabt erlaubt sein, in Mühldorf zu böllern und Feuerwerke abzubrennen. Denn die Stadtverwaltung holt derzeit noch Stellungnahmen der zuständigen Behörden ein. Andernorts ist man allerdings schon weiter gegangen. Nicht wenige Städte und Gemeinden in der Region haben verpflichtende Feuerwerks- und Böllerverbote.
Diese Städte und Gemeinden haben ausdrückliche Böller- und/oder Feuerwerksverbote:
- In Wasserburg gibt es bereits seit zehn Jahren ein Böller-Verbot in der Innenstadt.
- In Rosenheim wurde im November beschlossen, das Feuerwerk für ein Jahr auf Probe nur auf dem Max-Josefs-Platz zu verbieten.
- In Burghausen herrscht ebenfalls seit diesem Jahr ein Verbot in der Altstadt sowie den Bereichen in der Neustadt zwischen Glöcklhofer-Kreuzung, Leibnizstraße, Max-Planck-Straße und dem Salzach-Hang, im Umfeld der Kreisklinik Burghausen zwischen den Straßen Am Emetsberger Hof, Burgfrieden, Krankenhausstraße sowie dem Salzachhang.
- In Tittmoning ist es heuer im gesamten Altstadtbereich und auf der Burg auch an Silvester verboten, Feuerwerkskörper zu zünden.
- In Berchtesgaden gilt schon seit Jahren ein Verbot für den historischen Ortskern, konkret für die Straßenzüge Nonntal, Rathausplatz. Schloßplatz, Fürstensteinweg, Lacknergäßchen, Marktplatz, Metzgerstraße, Weihnachtsschützenplatz und Hasensprung.
- Auch in Laufen ist seit diesem Jahr das Feuerwerken in der Altstadt an Neujahr nicht erlaubt.
Manche Gemeinden gehen, teils weil sie kein rechtlich bindendes Verbot erlassen können oder wollen, einen anderen Weg. Hier wird zu einem freiwilligen Verzicht aufgerufen:
- Nach einander haben die Gemeinden Ramsau bei Berchtesgaden, Inzell und Kirchanschöring beschlossen, ihre Einwohnerschaft zum Verzicht aufzurufen.
- In Schönau am Königssee findet auf der kommenden Neujahrsparty eine Lasershow statt.
hs
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