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So ist die Corona-Lage in Stadt und Landkreis Rosenheim im Überblick

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Corona in Rosenheim Symbolbild
Corona in Rosenheim Symbolbild © picture alliance (Montage)

Der vorliegende Lagebericht soll die aktuelle Situation in Stadt und Landkreis Rosenheim zu Erkrankungen mit dem neuartigen Coronavirus (COVID-19) widerspiegeln. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut

Rosenheim – Die Daten beruhen auf den Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz bis zum 28. April um 24 Uhr. Aufgrund von Aktualisierungen kann es zu Veränderungen kommen. 

1. Fallzahlenentwicklung

Seit dem letzten Wochenbericht mit Stand 21. April 24 Uhr wurden dem Gesundheitsamt 2707 neue Fälle für Stadt und Landkreis Rosenheim gemeldet. Das Infektionsgeschehen ist im Vergleich zur Vorwoche deutlich abgeschwächt, die aktuelle Welle klingt ab.

Zu beachten ist dabei jedoch, dass in vielen Fällen kein PCR-Test mehr durchgeführt wird, was zu einer Unterschätzung der tatsächlichen Infektionszahlen führen kann. 

Tabelle: Gemeldete Fälle, Genesene* und Verstorbene, berechnete 7-Tage-Inzidenz (Stand: 28. Apri 24 Uhr); Bettenbelegung der Kliniken in Stadt und Landkreis Rosenheim durch Patienten mit einem COVID-19-Nachweis am 29. April.

Tabelle: Gemeldete Fälle, Genesene* und Verstorbene, berechnete 7-Tage-Inzidenz (Stand: 28. April 24 Uhr); Bettenbelegung der Kliniken in Stadt und Landkreis Rosenheim durch Patienten mit einem COVID-19-Nachweis am 29. April.
Tabelle: Gemeldete Fälle, Genesene* und Verstorbene, berechnete 7-Tage-Inzidenz (Stand: 28. April 24 Uhr); Bettenbelegung der Kliniken in Stadt und Landkreis Rosenheim durch Patienten mit einem COVID-19-Nachweis am 29. April. © Landratsamt Rosenheim

* Mit den Begriffen „Genesung und Genesene“ werden „nicht aktive Fälle“ bezeichnet. Es handelt sich dabei nicht um „Genesene im Sinne des § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung“. Somit sind diese Personen – sofern nach 90 Tagen nach der akuten, PCR-bestätigten Infektion keine zusätzliche Impfung erfolgt ist – grundsätzlich nach drei Monaten wieder als empfänglich für eine Infektion anzusehen. 

Von den 839 verstorbenen Personen waren 40 (am 21. April: 40) Personen unter 60 Jahren. 551 (am 21. April: 548) Verstorbene waren über oder gleich 80 Jahre alt. Seit dem letzten Wochenbericht wurden dem Gesundheitsamt vier verstorbene Personen (am 21. April: 2) gemeldet. Keine der Personen ist in den letzten sieben Tagen verstorben. Keine Person war unter 60 Jahre und drei Personen waren über 80 Jahre. Zwei der verstorbenen Personen waren in einem Heim betreut worden.

2. Sitation in den Krankenhäusern

Nach Aussage des Ärztlichen Leiters Krankenhauskoordinierung, Dr. Michael Städtler, sind die Belegungszahlen mit COVID-19 auf den Normalstationen weiter abnehmend, auf den Intensivstationen gleichbleibend. Ein gleiches Bild zeigt sich im gesamten bayerischen Raum. Die Auslastung der Kliniken auch auf den Normalstationen ist unter anderem durch aufgeschobenen Behandlungen insgesamt sehr hoch.

3. Situation in den Heimen

In den Heimen in Stadt und Landkreis ereignete sich bei Bewohnern und Mitarbeitern weiterhin eine hohe Zahl an Infektionen, insgesamt scheint die Infektionsaktivität in den Einrichtungen kurzfristig leicht zuzunehmen. Dabei ist der Anteil der positiv getesteten vollständig geimpften und größtenteils geboosterten Bewohner und Mitarbeiter weiterhin sehr hoch; die Verlaufsformen sind in der Regel jedoch milde und es besteht eine nur sehr geringe Rate an Hospitalisierungen der Bewohner. Dies ist als klarer Erfolg der Impfung zu werten.

So bestanden COVID-19-Infektionsgeschehen in der letzten Woche in 26 (Vorwoche: 27) Alten- und Pflegeheimen, in neun (Vorwoche: 4) Einrichtungen ereigneten sich dabei Ausbrüche mit jeweils fünf und mehr Fällen bei Bewohnern. Betroffen waren insgesamt 88 (Vorwoche: 54) Bewohner und 74 (Vorwoche: 68) Mitarbeiter. Vier (Vorwoche: 5) Heimbewohner mussten hospitalisiert werden

4. Situation in Kindertagesstätten und Schulen

In der zurückliegenden Woche wurden dem Gesundheitsamt insgesamt zwei Gruppenschließungen in Kitas übermittelt.

5. Impfungen

Tabelle: COVID-19-Impfungen in Stadt und Landkreis Rosenheim verbreicht durch das Impfzentrum Rosenheim und Arztpraxen; Impfquoten berechnet auf Gesamtbevölkerung von Stadt und Landkreis Rosenheim (Stand: 28. April)
Tabelle: COVID-19-Impfungen in Stadt und Landkreis Rosenheim verbreicht durch das Impfzentrum Rosenheim und Arztpraxen; Impfquoten berechnet auf Gesamtbevölkerung von Stadt und Landkreis Rosenheim (Stand: 28. April) © Landratsamt Rosenheim

Die berechneten Impfquoten sind ungenau, da keine Impfungen, die in anderen Landkreisen/Städten durchgeführt wurden, keine betriebsärztliche Impfungen und seit Oktober 2021 keine Klinik-Impfungen enthalten sind; zudem werden auch Personen aus anderen Landkreisen/Regionen in Stadt und Landkreis Rosenheim geimpft.

Aktuell können impfwillige Bürger ab fünf Jahren im Impfzentrum in Rosenheim geimpft werden. Eine Registrierung ist unter www.impfzentren.bayern sowie in Ausnahmen telefonisch unter 08031/ 365 8899 möglich. Auf diesen Wegen können Termine für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen vereinbart werden.

Daneben können im Impfzentrum auch Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarung durchgeführt werden. Dabei kann es allerdings zu längere Wartezeiten kommen, sodass eine Terminvereinbarung dringend empfohlen wird.  

6. Daten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Für Beschäftigte bestimmter medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen, beispielsweise Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste, bestand nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes die Pflicht, bis zum Ablauf des 15. März ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorzulegen.

Arbeitgeber haben das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt wurden oder Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen. Das Gesundheitsamt prüft die Meldungen und kann dies gegebenenfalls als Ordnungswidrigkeit verfolgen und ein Bußgeld verhängen. Unter Umständen kann auch ein Tätigkeitsverbot angeordnet werden. 

Mit Datenstand 19. April wurden dem Gesundheitsamt von den betroffenen Einrichtungsleitungen 2224 Fälle gemeldet. Die Auswertung des Meldegrunds (Datengrundlage: elektronisch über das Meldeportal gemeldete Fälle) ergab: in etwa 90 Prozent wurde den Leitungen von den der Pflicht unterfallenden Mitarbeitern kein Nachweis vorgelegt, in circa zwei Prozent bestanden Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit der vorgelegten Bescheinigung. In etwa acht Prozent hatte ein früher vorgelegter Nachweis aufgrund Zeitablaufs seine Gültigkeit verloren und es wurde hiernach binnen eines Monats kein neuer Nachweis erbracht.

In den Kalenderwochen 15 und 16 wurden alle Personen, die in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind und keinen oder einen zweifelhaftem Nachweis vorgelegt haben, durch das Gesundheitsamt angeschrieben. In den Kalenderwochen 17 und 18 wurden und werden die entsprechenden Personen angeschrieben, die in den übrigen Einrichtungen tätig sind, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen (z.B. Arztpraxen).

Im diesem ersten Schreiben erfolgt die Aufforderung zur Vorlage eines fachlich überprüfbaren Nachweises hinsichtlich der erforderlichen Impfungen, des Genesenenstatus oder des Vorliegens einer medizinischen Kontraindikation innerhalb einer Frist von vier Wochen an das Gesundheitsamt. Das Schreiben enthält auch den Hinweis auf die nächsten Schritte des Verwaltungsverfahrens sowie auf ein Informations- und Beratungsangebot durch das gemeinsame Impfzentrum der Stadt und des Landkreises Rosenheim.

7. Fallzahlen in den Gemeinden

GemeindeFälleGeneseneDifferenz der Fälle zur Vorwoche
Albaching772440+36
Amerang1501777+37
Aschau im Chiemgau1949942+48
Babensham1423782+33
Bad Aibling76934244+166
Bad Endorf34211738+93
Bad Feilnbach36801985+92
Bernau am Chiemsee25171245+44
Brannenburg26041394+45
Breitbrunn am Chiemsee587306+17
Bruckmühl61863471+139
Chiemsee2914+0
Edling18331000+68
Eggstätt1043554+24
Eiselfing1508803+33
Feldkirchen-Westerham36811982+81
Flintsbach am Inn1350721+22
Frasdorf1362747+24
Griesstätt1278662+32
Großkarolinenfeld25031449+38
Gstadt am Chiemsee422241+8
Halfing1360772+18
Höslwang640349+9
Kiefersfelden24321423+41
Kolbermoor71194162+179
Neubeuern1595753+48
Nußdorf am Inn1063587+27
Oberaudorf19221098+25
Pfaffing16581021+41
Prien am Chiemsee39342068+98
Prutting1367731+36
Ramerberg591317+17
Raubling45802326+112
Riedering24051393+53
Rimsting1399712+51
Rohrdorf am Inn24721445+64
Rosenheim2502814480+511
Rott am Inn1708981+52
Samerberg1245718+22
Schechen22791261+30
Schonstett625357+12
Söchtenau1372770+21
Soyen1198662+17
Stephanskirchen39752171+92
Tuntenhausen29931684+66
Vogtareuth1456728+40
Wasserburg am Inn53042945+172

8. Tabellen und Grafiken

Grafik: 7-Tage-Inzidenz Stadt und Landkreis Rosenheim
Grafik: 7-Tage-Inzidenz Stadt und Landkreis Rosenheim © Landratsamt Rosenheim
Grafik: Altersstruktur der gemeldeten COVID-19-Fälle seit 1. April
Grafik: Altersstruktur der gemeldeten COVID-19-Fälle seit 1. April © Landratsamt Rosenheim
COVID-19-Nachweis seit 17. August 2021
COVID-19-Nachweis seit 17. August 2021 © Landratsamt Rosenheim

Weitere Berichte zur Situation in Bayern und Deutschland finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Robert Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html;jsessionid=2F5E66FC7AEF0972AFE9FB2876FDA68E.internet061?nn=13490888 https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm

Pressemitteilung des Landratsamts Rosenheim

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