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Schneelage schreckt mutmaßliche Schleuser nicht ab – die Bundespolizei auch nicht

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Rosenheim/ Garmisch-Partenkirchen/ Nußdorf - Die Bundespolizei nahm innerhalb von vier Tagen einige Personen wegen Schleusungsverdacht fest:

Taxifahrer auf A93

Am frühen Montagnachmittag, 14. Januar, haben Bundespolizisten auf der A93 ein in Österreich zugelassenes Taxi gestoppt

Was zunächst wie ein normaler Fahrauftrag wirkte, ließ bei den Beamten in der Kontrollstelle den Verdacht einer Schleusertour aufkommen. Der Fahrzeugführer wurde festgenommen und zusammen mit seinen vier iranischen Fahrgästen zur Dienststelle der Rosenheimer Bundespolizei gebracht.

Im Rahmen der Grenzkontrollen wies sich der Taxifahrer mit einem österreichischen Führerschein aus. Einen Pass führte er nicht mit. Die anderen vier Insassen verfügten lediglich über Dokumente, die belegten, dass sie in Österreich Asyl beantragt hatten. Einer von ihnen erklärte, dass sie in den Urlaub fahren wollten. 

Recherchen der Rosenheimer Bundespolizei ergaben, dass die Asylverfahren der Iraner in Österreich kürzlich abgeschlossen und deren Anträge abgelehnt worden waren. Schließlich gestanden die Migranten ein, dass sie sich auf den Weg nach Deutschland begeben hätten, um dort erneut Asyl zu beantragen.

Wie sich im Verlauf der Ermittlungen ferner herausstellte, war am Steuer des Taxis, das die iranischen Staatsangehörigen genutzt hatten, ein Landsmann gesessen. Dieser lebt als anerkannter Flüchtling in Österreich und arbeitet dort als Taxifahrer. Der 45-Jährige muss mit einem Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern rechnen. Seine Mitfahrer wurden wegen des Versuchs, illegal einzureisen, angezeigt. Alle fünf Iraner mussten, nachdem die Bundespolizei jeweils die Einreiseverweigerung ausgesprochen hatte, das Land wieder verlassen.

Zwei mutmaßliche Schleuser auf der Inntalautobahn

In der Nacht von Samstag, den 12. Januar, auf Sonntag, 13. Januar, stoppten Bundespolizisten in der Kontrollstelle auf der A93 kurz nacheinander zwei Autos

Am Steuer des in Italien zugelassenen Wagens saß ein serbischer Staatsangehöriger. Weder er noch seine beiden albanischen Begleiter verfügten über die erforderlichen Einreisepapiere. Das Trio wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Österreich zurückgewiesen. Auf den 33-jährigen Serben, der in Italien gemeldet ist, kommt voraussichtlich schon bald ein Strafverfahren wegen Schleuserei zu

Auch in einem Wagen mit deutschen Kennzeichen befanden sich zwei Mitfahrer, die nicht die für den geplanten Aufenthalt in der Bundesrepublik notwendigen Dokumente hatten. Die aus der Republik Moldau stammenden Männer wurden von einem Rumänen befördert. Der 41-Jährige, der in Oberbayern einen festen Wohnsitz hat, durfte nachdem er wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt worden war, seine Heimreise antreten. Seine Begleiter wurden den österreichischen Behörden überstellt.

Sechs Aserbaidschaner im „kleinen Grenzverkehr“

Ein mobiles Kontrollteam der Bundespolizei traf bereits von Freitag, 11. Januar, auf Samstag, 12. Januar, im Gemeindebereich Nußdorf am Inn auf sechs Aserbaidschaner, die mit einem in Deutschland zugelassenen Wagen kurz zuvor über die deutsch-österreichische Grenze gefahren waren. 

Keiner der sechs Personen hatte gültige Grenzübertrittspapiere dabei. Sie wurden in Gewahrsam genommen und wegen versuchter illegaler Einreise angezeigt. Gegen den 28-jährigen Fahrer leitete die Rosenheimer Bundespolizei zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Einschleusens ein. Wie sich herausstellte, hatten die aserbaidschanischen Staatsangehörigen in der Vergangenheit schon einmal in Deutschland einen Asylantrag gestellt, waren dann aber offenkundig ausgereist. Alle Sechs mussten sich im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen bei der für sie zuständigen Ausländerbehörde in Mittelfranken melden. Diese wird über ihren weiteren Verbleib im Land entscheiden.

Mutmaßlicher Schleuser auf dem Weg nach Garmisch-Partenkirchen

Am späten Sonntagvormittag, 13. Januar, wurden vier Pakistaner und ein Inder auf der B23 bei Griesen (Ortsteil Garmisch-Partenkirchen) einer Grenzkontrolle unterzogen. 

Der pakistanische Fahrzeugführer händigte den Beamten eine gültige italienische Aufenthaltserlaubnis aus. Die vier anderen Männer konnten sich nicht ordnungsgemäß ausweisen. Zunächst versuchte der Inder, seine Staatsangehörigkeit zu verschleiern, indem er angab, ebenfalls aus Pakistan zu stammen. 

Der 22-Jährige hatte wohl seine Gründe für diesen Täuschungsversuch: Wie die Bundespolizei herausfand, suchten die Staatsanwaltschaften in Stuttgart und Heilbronn nach dem 22-Jährigen. Gegen den jungen Mann lagen zwei Strafbefehle wegen früherer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Da er seine Justizschulden in Höhe von rund 550 Euro nicht begleichen konnte, musste er in der Haftanstalt Bernau am Chiemsee ersatzweise eine etwa 40-tägige Freiheitsstrafe antreten. Anschließend wird die für ihn zuständige Ausländerbehörde darüber entscheiden, ob er das Land wieder zu verlassen hat. 

Bei einem Ausländeramt in Oberbayern hat sich ferner einer der Pakistaner zu melden, da er dort vor einigen Jahren einmal registriert worden war. Auch in diesem Fall steht die Entscheidung über den weiteren Verbleib im Land noch aus. Seine zwei Landsleute, die wie er wegen versuchter illegaler Einreise angezeigt wurden, mussten die Bundesrepublik inzwischen wieder verlassen. Da es ihnen nicht auf Schutz oder Asyl in Deutschland ankam, hat die Bundespolizei jeweils eine Einreiseverweigerung ausgesprochen

Auf den Fahrer der vier aus Pakistan beziehungsweise Indien stammenden Männer kommt ein Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern zu. Der 21-Jährige wurde am Montag in München dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Auf richterliche Anordnung hin musste der mutmaßliche Schleuser die Untersuchungshaft antreten.

Pressemeldung der Bundespolizeiinspektion Rosenheim

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