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Dorfgebiet Pösling: Planentwurf zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans liegt im Rathaus aus

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Rosenheim - Der Planentwurf zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans „Dorfgebiet Pösling“ ist online abrufbar sowie öffentlich im Rathaus ausgelegt.

Die Meldung im Wortlaut

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 den Planentwurf über die 30. Änderung des Flächennutzungsplans „Dorfgebiet Pösling“ für die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die erneute öffentliche Auslegung gebilligt.

Ziel des Verfahrens ist die Darstellung des gesamten Siedlungsbereiches Pösling inklusive Arrondierungsflächen als „Dorfgebiet“, sowie die Darstellung der unmittelbaren Umgebung des Dorfgebietes als „Flächen mit besonderer Bedeutung für das Ortsbild“. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit wird nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als Veröffentlichung im Internet durchgeführt.

Der Planentwurf der obigen Flächennutzungsplanänderungen, die Begründung mit Umweltbericht, die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind auf der Homepage der Stadt Rosenheim unter dem Link https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/flaechennutzungsplan/oeffentlichkeitsbeteiligung.html einsehbar. Die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 37 vom 8. Juli der Stadt Rosenheim ist auf folgender Webseite abrufbar: https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/amtsblatt.html.

Öffentliche Auslegung im Rathaus

Ergänzend wird eine öffentliche Auslegung durchgeführt. Die genannten Unterlagen liegen in der Zeit von Montag, 19. Juli bis Mittwoch, 25. August im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 17 Uhr, Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) aus. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jeder Person Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden. Für Erörterungsgespräche und die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08031-365-1641 gebeten. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist nach den aktuell gültigen Regelungen beim Besuch des Rathauses verpflichtend. Auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen die Einsicht nehmen, ist zu achten.

Pressemitteilung der Stadt Rosenheim

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