Die Bahn macht Druck
Erneute Klage: Stephanskirchen zieht wegen Brenner-Nordzulauf zum wiederholten Mal vor Gericht
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Die Bahn will auf Biegen und Brechen ihre Probebohrungen bei Leonhardspfunzen durchsetzen. Das Eisenbahn-Bundesamt in Bonn spielt mit und erlässt eine Duldungsanordnung. Weil die Gemeinde angeblich nicht Stellung nahm. Tat sie wohl. Und klagt nun beim Bundesverwaltungsgericht.
Stephanskirchen – Klage gegen die Bahn und ihre Vorhaben – das wird in der Gemeinde langsam zur Tradition. Es ging los mit der Klage gegen einen Bescheid des Landratsamtes über Probebohrungen unterhalb von Leonhardspfunzen. Da wollte die Gemeinde die großen Fahrzeuge nicht auf die winzigen Straßen, nicht über und nicht auf ihre Grundstücke lassen. Und die damit einhergehende Straßensperrung war auch nicht erwünscht. Ein Formfehler lieferte den Ansatzpunkt für die Klage.
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Im Juni kündigte die Bahn laut Geschäftsleiter Dr. Andreas Uhlig an, dass ihr die Klage nachgerade egal sei, sie werde eine „Duldungsanordnung“ beim Eisenbahn-Bundesamt beantragen und diese gegebenenfalls mit Zwang durchsetzen. Das gelte auch für die Querung der gemeindlichen Grundstücke.
Frist mitten in der Urlaubszeit
Mitten in der Urlaubzeit, am 8. August, teilte das Eisenbahn-Bundesamt der Gemeinde mit, dass die Bahn die angekündigte Duldungsanordnung nun tatsächlich beantragt hat, so Uhlig in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. Sie will unbedingt auf das Grundstück mit der Flurnummer 2577 – ob es der Gemeinde Stephanskirchen und dem Grundstückseigentümer passt oder nicht. Die Gemeinde habe bis zum 25. August Zeit für eine Stellungnahme beziehungsweise für Einwände.
Die Einwände kamen nachweislich fristgerecht beim Eisenbahn-Bundesamt an. Das erließ dennoch am 25. August eine Duldungsanordnung. In dem Bescheid heißt es „Eine Stellungnahme wurde nicht abgegeben.“ Nachweislich falsch, so Uhlig. Der es „erschütternd“ findet, wie im Eisenbahn-Bundesamt mit den Einwänden von Bürgern oder Gemeinden umgegangen wird. „Die Stellungnahme der gemeindlichen Rechtsanwältin wurde offensichtlich ignoriert“, so Uhlig.
Antrag beim Bundesverwaltungsgericht
Also legte die Gemeinde Widerspruch gegen die Anordnung ein und beantragte zudem beim Bundesverwaltungsgericht, mittels des vorläufigen Rechtsschutzes eine Aufschiebung zu bewirken.Gemeinsam mit dem betroffenen Grundeigentümer. Damit soll verhindert werden, dass die Bahn Tatsachen schafft. Die Gemeinderäte waren mit diesem Vorgehen einverstanden.
Was ist mit Abzweigung nach Salzburg?
Sie interessierten sich anschließend allerdings nicht so sehr für die Brücke über den Inn Richtung Schechen, sondern mehr für die Kurve zwischen Riedering und Baierbach.
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Christian Helget (Freie Wähler) wollte wissen, wie es denn da mit dem Abzweig nach Salzburg aussehe. Ihm käme es vor, als sei die Kurve gegenüber der ursprünglichen Planung der violetten Trasse etwas verschoben. Könne die Gemeinde da nicht mal nachfragen? Und sich mit der Antwort „nicht unser Auftrag“ nicht zufrieden geben. „Das ist keine ehrliche Auskunft“. Thomas Riedrich (Parteifreie) sagte dazu, die Anbindung nach Salzburg sei ursprünglich mit geplant worden. „Ein qualifizierter Plan liegt in der Schublade.“