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Traum vom Sichtdachstuhl in Stephanskirchen macht privatem Bauherrn nachträglich Ärger

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Von: Sylvia Hampel

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Bild von Baustelle
Symbolbild (Baustelle) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der Traum vom Sichtdachstuhl und das ungestörte Familienleben des Sohnes führten in Sonnenholz zu einem Besuch der Baukontrolleure des Landratsamtes. Und zu einem erneuten Bauantrag, einer Tektur, drei Jahre später.

Stephanskirchen – Im März 2018 hatte das Landratsamt einen Anbau an das bestehende Gebäude in Sonnenholz genehmigt. Die gewünschte Firsterhöhung nicht. Die Bauarbeiten im Außenbereich begannen 2019. Und weil Uwe Klützmann-Hoffmann schon seit vielen Jahren von einem Sichtdachstuhl in dem Haus seiner Großeltern träumte, setzte er diesen Traum auch um. Das Dach wurde deshalb von außen gedämmt, sehr gut. „Ich dachte, dass man für Dämmungen die genehmigte Dachhöhe überschreiten darf“, so Uwe Klützmann-Hoffmann.

Irrtum erst nachträglich erkannt

Dass er da im Irrtum war, lernte Uwe Klützmann-Hoffmann ab Mai 2020 als Gemeinderat und Mitglied des Bauausschusses. Nur stand da der Anbau für den Sohn und seine Familie schon, der lang ersehnte Sichtdachstuhl war von außen gedämmt. Und der Speicher über den Räumen für den Sohn hatte Wände und Fenster.

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Die Wendeltreppe, die diesen Speicher über einen Rücksprung in der Fassade von außen erschließt, war in Auftrag gegeben. „Ohne die Treppe müsste ich jedes Mal bei meinem Sohn durch, wenn ich auf den Speicher gelangen will“, erklärt Uwe Klützmann-Hoffmann in einem Schreiben an seine Ratskollegen. Der Rücksprung im Dachgeschoss sei wegen der besseren Erschließung entstanden, dafür habe der Sohn auf einem Balkon im ersten Stock verzichtet.

Jetzt mitbauen und nicht in zehn Jahren nochmal anfangen

Der Brief, der der Redaktion vorliegt, begleitete die überarbeiteten Pläne, die Klützmann-Hoffmann auf Anforderung des Landratsamtes vorlegte. Darin erklärt der Bauherr auch, dass die Fenster und Wände im Speicher als Zukunftsinvestition zu sehen seien. Er habe keinesfalls vor, dort ungenehmigt eine Wohnung einzurichten, versichert Klützmann-Hoffmann. Der Aufwand sei im Zuge der Bauarbeiten 2019 bis 2020 aber deutlich geringer, als in zehn Jahren das Dach wieder öffnen zu müssen, falls dann eine weiter Wohneinheit beantragt und genehmigt werde.

Nicht mehr als drei Wohneinheiten

„So lange wird der Dachraum ausschließlich als Speicher genutzt“, versichert Klützmann-Hoffmann schriftlich. Drei Wohneinheiten seien in dem Haus genehmigt und mehr sollen es auch nicht werden.

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Dass die vor 20 Jahren eigenhändig vor das Wohnzimmer gebaute Holzterrasse gut 15 Jahre später hätte beantragt werden müssen, sei ihm nicht klar gewesen.

Tektur zu Antrag von 2018 vorgelegt

Nun also lag die Tektur zum Bauantrag von 2018 vor. Und die Gemeinderäte schauten sich das Vorhaben im Außenbereich an, bevor sie über die Tektur entschieden.

Klützmann-Hoffmann beteuerte, wie leid es ihm tue. „Ich habe es damals nicht besser gewusst. Und weil die Nachbarn, die hier draußen Wohngebäude haben“, unterschrieben, habe ich mir auch nichts Böses dabei gedacht“, sagt er. Mit dem jetzigen Wissen handele er anders, versicherte er und bot den Ratskollegen an, seinen Sitz im Bauausschuss aufzugeben.

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Der Beschlussvorschlag des Bauamtes der Gemeinde sah vor, bis auf die Wendeltreppe allen Änderungen zuzustimmen. Allerdings müsse es bei der Speichernutzung im Dachgeschoss bleiben. Diese Einschränkung ging fünf Ratsmitgliedern nicht weit genug. Die große Mehrheit des Gemeinderates aber konnte mit dem Kompromiss gut leben und stimmte zu.

Häufung von Baukontrollen

Auch der ehemalige Gemeinderat Toni Forstner, der nur wenige hundert Meter von Sonnenholz entfernt lebt, hatte Besuch von der Bauaufsicht, als er ab 2018 beim genehmigten Ausbau von Stall und Tenne seines Hauses drei Außenmauern ersetzte. „Da hat mich jemand angezeigt und auf einmal stand der Rückbau im Raum“, sagt Forstner auf Nachfrage der Redaktion.

Und auch ein Pflasterleger, dem er einen Teil seines Grundstücks am Bahndamm als Lagerfläche überlassen hatte, sei angezeigt worden. „Nach meiner Erfahrung kommen die Veterinäre und die Baukontrolleure nur bei Anzeigen“. Ganz so sei es nicht, so Michael Fischer, Sprecher des Landratsamtes, aber: „Auch wenn es durchaus Fälle gibt, die von unserem Haus in Eigenregie überwacht oder ermittelt werden, bleibt festzuhalten: Der „beste“ Baukontrolleur ist und bleibt der Nachbar.“

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