28-jähriger Mann muss Haftstrafe absitzen
Drei Personen am Bad Aiblinger Bahnhof verprügelt: Strafe nach über zweijähriger Flucht
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Weil er drei Menschen am Bad Aiblinger Bahnhof verprügelt hatte, musste sich ein mehrfach vorbestrafter Serbe (28) jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Der Vorfall hatte sich bereits im Herbst 2018 zugetragen. Doch der Rosenheimer hatte sich abgesetzt und konnte erst im Mai geschnappt werden.
Rosenheim/Bad Aibling – Zusammen mit seinem Bruder und einem dritten Beteiligten verprügelte der 28-jährige Serbe im September 2018 am Bahnhof zu Bad Aibling einen vermeintlichen Gläubiger. Als zwei unbeteiligte Beobachter schlichtend einschreiten wollten, wurden auch sie von den Angreifern brutal niedergeschlagen.
Die beiden anderen wurden deshalb bereits im August 2019 zu Haftstrafen verurteilt.
Der Angeklagte war zu dieser Zeit bereits in einer anderen Sache zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Um der Strafe zu entgehen, tauchte er ab und konnte deshalb nicht zur Verantwortung gezogen werden. Zweieinhalb Jahre befand er sich auf der Flucht – bis man im Mai dieses Jahres seiner habhaft werden konnte und ihn schnurstracks im Gefängnis ablieferte wo er nun die alte Strafe verbüßt.
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Was die Prügelei vom September anging, so war der Rosenheimer umfassend geständig. Sein Verteidiger Rechtsanwalt Raphael Botor, berichtete, dass sein Mandant sich nun auf einem Weg der Läuterung befindet. Im Gefängnis nehme er nun an einem Anti-Aggressionskurs teil und sei bestrebt, dort eine Berufsausbildung zu absolvieren um nach der Haftentlassung ein geordnetes bürgerliches Leben aufzunehmen. Dies um so mehr, als er mit seiner Verlobten seit sechs Monaten eine gemeinsame Tochter habe. Dazu habe er den Geschädigten ein Schmerzensgeld angeboten, das von einem der beiden Tatopfer akzeptiert worden sei. Die Zahlung habe er von seinem Verdienst im Gefängnis bereits aufgenommen. Die beiden Geschädigten bestätigten das Schmerzensgeld-Angebot des Angeklagten gegenüber dem Gericht.
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In ihrem Plädoyer verwies die Staatsanwältin darauf, dass der Angeklagte nicht nur zehn Voreinträge im Bundeszentralregister mitgebracht habe, sondern die angeklagte Tat mit enormer Rückfallgeschwindigkeit und in offener Bewährung begangen worden sei. Er sei einschlägig vorbestraft und müsse deshalb mit 18 Monaten zusätzlicher Haft bestraft werden.
Anwalt fordert geringere Strafe
Rechtsanwalt Raphael Botor verwies in seinem Plädoyer erneut auf die vollzogene Änderung seines Mandanten und betonte, dass sich sein Mandant tatsächlich vom kriminellen Weg abgewandt habe. Eine Strafe von zusätzlichen zwölf Monaten Haft hielt er für durchaus ausreichend.
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Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat erkannte eine Strafe von 16 Monaten für gerechtfertigt. Damit erhöht sich die Verweildauer des 28-Jährigen auf knapp drei Jahre.