Gericht: "Frau hatte keine Chance"
Rosenheim - Zwei Jahre und neun Monate muss ein 30-Jähriger in Haft, weil er in einem öffentlichen Park nachts eine Frau brutal vergewaltigt hat.
Der Mann wurde am 31. August in der Früh von der Polizei aus dem Schlaf gerissen. Angeblich wusste er da aber nicht mehr so genau, wie die nächtliche Liaison geendet hatte. Elf oder zwölf Flaschen Bier hatte er zuvor getrunken.
Vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Jacqueline Aßbichler erklärte er, sich nicht mehr daran erinnern zu können, was in dieser Nacht in einem öffentlichen Park geschehen war. Dass er die Nebenklägerin grob vergewaltigt habe, sei wohl möglich, aber Details seien ihm nicht im Gedächtnis. Am Tage nach dem Vorfall wusste er vor der Ermittlungsrichterin sehr wohl noch von den Vorgängen dieser Nacht.
Tatsache - und auch von der Geschädigten nicht in Frage gestellt - war, dass man sich in der Nacht durchaus näher gekommen war. Die beiden hatten sich geküsst und zum Austausch der Zärtlichkeiten auch mehrmals das Lokal verlassen.
Der Angeklagte unterstellte offenbar, dass die Geschädigte auch zu sexuellen Kontakten bereit sei. Beide waren in hohem Maße alkoholisiert. Als er dann im Park zudringlich wurde, wies sie ihn allerdings eindeutig zurück. Schlagartig war sie wieder nüchtern, nicht jedoch der 30-Jährige. Ohne auf ihre stärker werdende Ablehnung zu achten, riss er ihr die Kleidung vom Leib, zwang sie brachial zu Boden und verging sich an ihr. Als zwei andere Lokalbesucher auf ihr Schluchzen im Gebüsch aufmerksam wurden und dazu kamen, suchte er das Weite.
Erkennbar reuevoll bot der Handwerker der Geschädigten ein erhebliches Schmerzensgeld an, das zu einem großen Teil bereits auf dem Konto seines Verteidigers zu ihrer Verfügung stand. Tatsächlich kam es während der Verhandlung zu einem einvernehmlichen Täter-Opfer- Ausgleich. Das umfassende Geständnis ersparte es der Frau, vor Gericht nochmals die Geschehnisse jener Nacht zu schildern.
Das medizinische Gutachten bestätigte die Anklage der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang, bescheinigte aber auch dem Angeklagten, dass ihm wegen des Alkoholeinflusses eine eingeschränkte Schuldfähigkeit nicht abzusprechen sei. Der Staatsanwalt kam zu dem Ergebnis, dass der Vorwurf der sexuellen Nötigung und der Körperverletzung unabweisbar sei, dass aber die rechtliche Bewertung dennoch auf eine Tat im unteren Drittel des Strafrahmens hinweise. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren.
Rechtsanwalt Christian Kroll als Vertreter der Nebenklägerin unterstützte die Ausführungen des Staatsanwaltes und stellte das Strafmaß dem Gericht anheim.
Rechtsanwalt Hans Sachse führte für seinen Mandanten ins Feld, dieser sei bislang absolut unbescholten. Die trunkene Fehleinschätzung und alkoholisierte Enthemmung habe seinen Mandanten Dinge tun lassen, die dessen Charakter fern seien und die er tief bereue. Sein Geständnis und seine tätige Reue in Form des Schmerzensgeldes möge das Gericht ins Kalkül ziehen und es bei einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren bewenden lassen. Die Strafe könne auch zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sicher sei, dass es ein solches Fehlverhalten seines Mandanten nie wieder geben werde.
Doch die Vorgänge dieser Nacht lassen sich nicht mehr rückgängig machen. Das Urteil lautete auf zwei Jahre und neun Monate Haft. Dem Gericht, so die Richterin, sei bewusst, dass das Übermaß an Alkohol und die freigesetzten Triebe gewissermaßen eine Unschärfe im Bewusstsein des Angeklagten produziert hatten. Dennoch hätte er beim einsetzenden, nachhaltigen Widerstand der Frau seine Bemühungen einstellen müssen. Besonders die Brutalität seines Vorgehens stehe - bei allen entlastenden Umständen - einer anderen Bewertung entgegen.
au/Oberbayerisches Volksblatt