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Glasfaser-Verkauf direkt an der Haustür? Das steckt dahinter!

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Von: Heinz Seutter

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Kürzlich berichteten Leser unserer Redaktion darüber, dass sich als Mitarbeiter der Telekom ausgebende Personen in der Rosenheimer Innenstadt an der Haustür Glasfaseranschlüsse vermitteln beziehungsweise verkaufen würden. Wir haben uns erkundigt, was davon zu halten ist.

Rosenheim - „Guten Tag, ich komme von der Telekom. Wenn Sie einen Glasfaseranschluss für Ihre Wohnung haben wollen, müsste ich kurz mit Ihnen reden.“ So oder so ähnlich stellen sich derzeit Vertreter des Unternehmens bei ihrem Auftritt an Haustüren und den Gegensprechanlagen größerer Wohnblöcke in ganz Rosenheim vor. Erst kürzlich gab es eine Warnung des örtlichen Telekommunikationsanbieters KomRo vor Drückerkolonnen, die angeblich an der Haustüre fragwürdige Verträge verkaufen würde. „Geht da also alles mit rechten Dingen zu und was ist überhaupt von so einem Vorgehen zu halten“, wollten Leser von unserer Redaktion wissen.

Telekom verkauft in Rosenheim Glasfaseranschlüsse an der Haustüre - Was ist davon zu halten?

„Die in unserem Auftrag arbeitenden Direktvermarkter können sich stets ausweisen. Sie betreten die Wohnung nur, wenn sie dazu aufgefordert beziehungsweise eingeladen werden. Diese Mitarbeiter sind korrekt gekleidet und an ihrer Kleidung auch als Telekom-zugehörig erkennbar. Die Mitarbeiter führen Original-Telekom-Unterlagen bei sich und halten eine Rufnummer für Rückfragen bereit“, erklärt ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage, „Wenn es in der Wohnung zu einem Vertragsabschluss kommt, wird der Kunde innerhalb von 24 Stunden von uns angerufen, um die wichtigen Produktinformationen noch einmal zu bestätigen. In diesem Anruf kann der Kunde von seinem Recht auf Widerruf Gebrauch machen. So ist gewährleistet, dass der Kunden eine womöglich vorschnell geleistete Unterschrift nachträglich und ohne Risiko zurückziehen kann. Außerdem können sich Kunden im Zweifelsfall an unsere kostenlose Hotline 0800 8266347 wenden.“

„Seit der Glasfaserausbau in Deutschland an Fahrt aufnimmt, bemühen sich die Anbieter um eine frühzeitige Kundengewinnung und beauftragen hierfür häufig externe Direktvermarkter zur Kundengewinnung an der Haustür. Wir vermuten, dass diese Direktvermarkter zu einem erheblichen Teil auf Provisionsbasis vergütet werden, so dass für sie jeder Abschluss zählt“, berichtet Nikolaus Stumpf, Referent für Marktbeobachtung des Referats für Markt und Recht der Verbraucherzentrale Bayern e.V.. „In diesem Zusammenhang erreichen uns auch Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich von den Direktvermarktern überrumpelt und zu einem Vertragsabschluss gedrängt fühlen. Diese Beschwerden sind aber nicht auf die Telekom begrenzt, sondern erstrecken sich auch auf andere Anbieter. Eine Häufung in bestimmten Regionen, wie etwa Rosenheim oder Südostoberbayern, können wir dabei nicht feststellen.“

Verbraucherzentrale: Kunden sollten sich über Vertragskonditionen bewusst sein

„Die Erkennbarkeit der Direktvermarkter anhand der Kleidung, Unterlagen und so weiter als Beauftragte der Telekom sehen wir als selbstverständlich an, hierfür bedarf es keiner besonderen Erklärung. Ebenso die Möglichkeit für Rückfragen. Problematisch bleibt eine Vergütung der Vermarkter nach Anzahl der Abschlüsse. Insofern könnten Anreize bei den Vermarktern geschaffen werden, es manchmal nicht so genau mit den Informations- und Aufklärungspflichten zu nehmen, nur um einen Abschluss vorweisen zu können“, führt Stumpf weiter aus. „Grundsätzlich gilt: Im Regelfall geht es um einen Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit. Diese Mindestvertragslaufzeit wird in der Regel 24 Monate betragen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich also schon in diesem Moment darüber bewusst sein, zu welchen Konditionen sie diesen Vertrag schließen würden, vor allem hinsichtlich Anschluss- und Bereitstellungsentgelt, monatlicher Grundgebühr, Internetgeschwindigkeit, Laufzeit und so weiter.“

Habt ihr negative Erfahrungen mit solchen Glasfaseranschluss-Verkäufen gemacht?

Wenn ihr schlechte Erfahrungen mit den im Artikel geschilderten Haustür-Verkäufen von Glasfaseranschlüssen, nicht nur aber auch durch die Telekom gemacht haben solltet, könnt Ihr uns gerne davon berichten. Schreibt einfach eine Mail an heinz.seutter@ovb24.de.

„Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten außerdem wissen, dass der Anbieter verpflichtet ist, ihnen eine Vertragszusammenfassung auszuhändigen, bevor sie eine Vertragserklärung abgeben. Ist die Aushändigung der Vertragszusammenfassung unterblieben, so ist der Vertrag so lange schwebend unwirksam, bis er von den Kundinnen oder Kunden genehmigt wird“, schließt Stumpf.

hs

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