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Therapie statt Gefängnis

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Rosenheim - Drogensucht - Ein Teufelskreis. Von 28 Lebensjahren hat der Angeklagte schon acht im Gefängnis verbracht. Jetzt bekommt er die Chance, sein Leben zu ändern.

Lesen Sie hier den Originalartikel aus dem Oberbayerischen Volksblatt:

Leben von Heroin bestimmt

Heroin bestimmt das Leben eines 28-Jährigen, der jetzt zum wiederholten Mal vor Gericht stand, weil er sich das Geld für den Stoff durch Gewalt und Diebstahl besorgt hatte. Er muss jetzt in eine geschlossene Therapieeinrichtung. Das Gericht sprach von einer "letzten Chance", sein Leben zu ändern.

Mit sechs Jahren kam der Angeklagte aus Sibirien nach Deutschland. Weil seine Mutter deutschstämmig ist, erhielt er umgehend die deutsche Staatsangehörigkeit. Schon früh fiel er als Schulverweigerer auf, kam mit 14 Jahren in ein Heim, wo er zwei Jahre lang lebte, allerdings immer wieder ausriss.

Seit dem elften Lebensjahr ist er ein starker Trinker, als er 13 Jahre alt war, begann er mit dem Rauchen von Marihuana und Haschisch, mit 22 verfiel er schließlich dem Heroin. Von 28 Lebensjahren verbrachte der Angeklagte bereits acht im Gefängnis.

Die Straftaten sind immer die gleichen: Diebstahl, Raub und Körperverletzung, die klassische Beschaffungskriminalität eines Drogenabhängigen und Trinkers. Zwölf Vorstrafen legen darüber Zeugnis ab. Abgerutscht in das Obdachlosenmilieu, attackierte er Busfahrer, nahm einem Jugendlichen das Handy ab, stahl Schnaps und einen Sack Grillkohle und ließ sich auch bei seinem Bewährungshelfer nicht mehr sehen.

Dr. Stefan Gerl vom Inn-Salzach-Klinikum bestätigte in seinem Gutachten die typischen Merkmale des schwer Suchtkranken: Hepatitis C wegen der verunreinigten Heroinspritzen und eine erhebliche Polytoximanie. Der Gutachter machte deutlich, dass der Angeklagte ohne eine intensive Therapie in einer geschlossenen Anstalt überhaupt keine Chance habe, jemals in ein geregeltes Leben ohne Straftaten hineinzufinden.

Nachdem der Angeklagte noch nie eine Therapie angetreten hatte, gebe es doch die Möglichkeit, die zu erwartende Strafe auf diesem Wege nutzbringend anzuwenden.

Der Staatsanwalt nahm die Anregung des Gutachters auf und beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, die der berufslose Angeklagte innerhalb einer geschlossenen Therapieanstalt verbringen solle. Der Verteidiger Dr. Markus Frank schloss sich dieser Sichtweise an.

Das Schöffengericht Rosenheim unter Vorsitz von Richter Heinrich Loeber wollte dem Angeklagten eine solche letzte Chance nicht verweigern und entsprach diesem Antrag. Der Angeklagte wird diese Zeit in einer geschlossenen Therapieeinrichtung verbringen. Nimmt er dieses Angebot nicht wahr, muss er sofort zurück in Gefängnis.

au/Oberbayerisches Volksblatt

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