Nutzen die Zuagroasten ihr Wahlrecht?

Rosenheim/Landkreis - Welchen Einfluss nehmen die EU-Bürger bei der anstehenden Kommunalwahl im März? Anders als bei der Bundes- und Landtagswahl sind sie nämlich wahlberechtigt.
Auf Anfrage unserer Redaktion erfuhren wir, dass beispielsweise in der Stadt Rosenheim 4450 EU-Bürger leben, die über 18 Jahre sind. Sie stammten aus Österreich (841 Einwohner insgesamt, Stand November 2013), Italien (615) oder Polen (297), haben ihren Hauptwohnsitz aber an der Mangfall. Sie erhalten, ebenso wie alle anderen Wahlberechtigten, Mitte Februar ihre Wahlbenachrichtigung, teilte Christian Schwalm von der Stadt Rosenheim mit. In Mühldorf sind es 791 EU-Bürger, das sind über fünf Prozent aller Wahlberechtigten.
Nur wenige nutzen aber das Wahlrecht
Theoretisch könnten diese Wählergruppen somit einen großen Einfluss auf das Wahlergebnis nehmen, denn bei Kommunalwahlen ist die Wahlbeteiligung gering. Im Freistaat lag sie insgesamt im Jahr 2008 bei nur 59,5 Prozent, in Rosenheim sogar lediglich bei 45,2 Prozent.
Die EU-Bürger nutzen aber ihr kommunales Wahlrecht selbst kaum. Laut einer Studie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2012 gibt nur jeder zehnte EU-Bürger bei diesen Wahlen seine Stimme ab.
Seit 1992 wahlberechtigt
Das Recht zur Teilnahme an den Kommunalwahlen für EU-Bürger gibt es seit dem Vertrag von Maastricht im Jahr 1992. Diese Regelung ist im Grundgesetz im Artikel 28, Absatz 1 verankert. Dazu sagte Viviane Reding, die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission: "Ob es um das Pflanzen Bäumen, Rettungsdienste oder öffentlichen Verkehr geht - Entscheidungen auf kommunaler Ebene betreffen jeden vor Ort. Deshalb haben EU-Bürger gemäß den EU-Verträgen dasselbe aktive und passive Kommunalwahlrecht."