Brutale Vergewaltigung in Rosenheim - drei weitere Prozesstage

Rosenheim/München - Er soll zwei Frauen angegriffen und vergewaltigt haben - vor dem Münchner Landgericht I hat sich der 28 Jahre alte Angeklagte Emrah T. (28) am Montag nicht zu den Vorwürfen geäußert. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.
Er soll zwei Frauen angegriffen und vergewaltigt haben - im Prozess vor dem Münchner Landgericht I hat sich der 28 Jahre alte Angeklagte Emrah T. bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist er im November 2015 auf eine Frau in Rosenheim losgegangen und hat sie vergewaltigt. Rund ein Jahr später habe er eine Joggerin im Englischen Garten in München attackiert, vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Wegen versuchten Mordes und anderen Delikten muss sich der Angeklagte nun vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er aus Heimtücke und Sexgier töten wollte.
Die Polizei kam dem mutmaßlichen Sextäter durch Zufall auf die Schliche. Durch einen DNA-Abgleich war er Ende März 2017 überführt worden. Die Spuren sprechen gegen Emrah T.
In der Türkei gefoltert
Laut einem Bericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wo der Beschuldigte mit seiner Frau 2016 Asyl beantragte, habe die Familie dort angegeben, in der Türkei gefoltert worden zu sein. Dieser Bericht wurde am ersten Prozesstag vorgetragen.
Das Opfer soll laut Aussage einer Polizisten blutverschmiert und voller Hämatome gewesen sein.
Opfer: "Ich lasse mich nicht unterkriegen
Am zweiten Prozesstag trat Vergewaltigungsopfer Birgit S. in den Zeugenstand. Knapp 16 Monate nach dem Überfall spricht sie über den schrecklichen Vorfall. Über eine Stunde saß sie ihrem mutmaßlichem Vergewaltiger gegenüber. „Ich erkenne seine braunen Augen wieder“, erklärte Birgit S. (45). Einen Zeugenbeistand lehnte sie ab. „Ich lasse mich nicht unterkriegen“, sagte sie.
Drei weitere Verhandlungstage angesetzt
Nachdem der dritte Verhandlungstag am 28. März ausfiel - eigentlich sollte zusätzlich zu den Vorwürfen der Vergewaltigung ein Diebstahl verhandelt werden, den Emrah T. begangen haben soll. Dieser wurde allerdings am Tag zuvor aus der Anklageschrift gestrichen - geht es am Freitag, den 8. Mai weiter. Das Gericht setzte außerdem zwei weitere Verhandlungstage fest. Ein Urteil wird am 27. Juni erwartet.
Auch interessant
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion